Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 13.09.2016
- 5 A 470/14 -
Vorlaufzeit von 48 Stunden zwischen Aufstellen mobiler Halteverbotsschildern und Abschleppen eines Fahrzeugs ausreichend
OVG Nordrhein-Westfalen zur Wartezeit vor dem Abschleppen bei mobilen Halteverbotsschildern
Eine Vorlaufzeit von 48 Stunden zwischen dem Aufstellen von mobilen Halteverbotsschildern und dem Abschleppen eines ursprünglich rechtmäßig abgestellten Fahrzeugs genügt regelmäßig, um den Fahrzeugverantwortlichen mit den Kosten der Abschleppmaßnahme belasten zu können. Dies hat das Oberverwaltungsgericht entschieden und damit seine bisherige Rechtsprechung bestätigt.
Die in Düsseldorf wohnhafte Klägerin des zugrunde liegenden Verfahrens hatte ihr
Kostenbelastung des Fahrzeugverantwortlichen nicht zu beanstanden
Die Berufung gegen dieses Urteil hatte vor dem Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen keinen Erfolg. Zur Begründung der Entscheidung führte das Gericht aus, dass nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgericht der Umstand, dass Halteverbotsschilder erst nach dem rechtmäßigen Abstellen eines Fahrzeugs angebracht worden seien, der Verhältnismäßigkeit der Kostenbelastung des Fahrzeugverantwortlichen im Regelfall nicht entgegenstehen, wenn zwischen dem Aufstellen der Schilder und dem
Vorlaufzeit von 48 Stunden zur Kontrolle der Verkehrsregelungen für Fahrzeuginhaber nicht unzumutbar
Das Gericht halte auch in Anbetracht dessen an seiner bisherigen Rechtsprechung fest, dass andere Obergerichte inzwischen von einer Mindestvorlauffrist von drei vollen Tagen ausgingen, eine Belastung mit den
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.09.2016
Quelle: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen/ra-online
- Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil
[Aktenzeichen: 14 K 8394/13]
- Autofahrer müssen sich beim Abstellen eines Fahrzeugs sorgfältig nach aufgestellten mobilen Halteverbotsschildern umsehen
(Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 07.05.2015
[Aktenzeichen: OVG 1 B 33.14]) - Umsetzen eines PKW auch bei umgedrehten mobilen Halteverbotsschildern zulässig
(Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 16.01.2008
[Aktenzeichen: VG 11 A 720.07])
Rechtsfragen zum diesem Thema auf refrago:
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 23156
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil23156
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.