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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Abschleppen“ veröffentlicht wurden
Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil vom 06.10.2020
- 14 K 6187/19 -
Bei nachweislicher Aufstellung eines mobilen Halteverbotsschildes und Anwesenheit zum Zeitpunkt des Abschleppens spricht Anscheinsbeweis für ununterbrochene Anwesenheit und Wahrnehmbarkeit des Schildes
Lebenserfahrung spricht gegen Versetzung von Schildern durch Unbefugte
Steht fest, dass ein mobiles Halteverbotsschild aufgestellt wurde und es zum Zeitpunkt des Abschleppvorgangs noch aufgestellt war, so spricht der Anscheinsbeweis dafür, dass es ununterbrochen anwesend und wahrnehmbar war. Die Lebenserfahrung spricht in der Regel dagegen, dass Unbefugte Schilder versetzen. Dies hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juni 2019 wurde in einer Stadt in Nordrhein-Westfalen ein Pkw abgeschleppt, da dieser im mobilen absoluten Halteverbot stand. Nachfolgend erging gegen den Halter des Fahrzeugs ein Kostenbescheid. Dagegen klagte der Fahrzeughalter. Er gab an, ein mobiles Halteverbotsschild nicht gesehen zu haben. Jedoch konnte nachgewiesen werden, dass das Schild sechs Tage vor dem Abschleppvorgang aufgestellt wurde und zum Zeitpunkt des Abschleppens noch aufgestellt war. Der Fahrzeughalter parkte sein Fahrzeug innerhalb dieser Zeit.Das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschied gegen den Fahrzeughalter.... Lesen Sie mehr
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Verwaltungsgericht Aachen, Urteil vom 16.05.2018
- 6 K 5781/17 -
Überschreitung der zulässigen Parkdauer um mehrere Stunden rechtfertigt Abschleppen des Fahrzeugs
Vorhandensein freier Parkplätze und kein Vorliegen einer Behinderung unerheblich
Wird die zulässige Parkdauer um mehrere Stunden überschritten, so rechtfertigt dies das unmittelbare Abschleppen des Fahrzeugs. Eine unverhältnismäßig schwere Belastung liegt darin nicht. Dass freie Parkplätze vorhanden sind und eine Behinderung nicht vorliegt, spielt keine Rolle. Dies hat das Verwaltungsgericht Aachen entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nachdem ein VW Golf die zulässige Parkdauer von zwei Stunden um drei Stunden überschritten hatte, wurde das Fahrzeug abgeschleppt. Gegen den Halter des Fahrzeugs wurden Verwaltungsgebühren von 55 EUR festgesetzt. Dagegen richtete sich die Klage des Fahrzeughalters. Er meinte, das Abschleppen sei unverhältnismäßig gewesen. Eine Behinderung... Lesen Sie mehr
Amtsgericht München, Urteil vom 15.11.2018
- 472 C 8222/18 -
AG München zur Angemessenheit von Abschleppkosten
Höhe des zu leistenden Schadensersatzes beim Falschparken wird durch Gebot der Wirtschaftlichkeit begrenzt
Das Amtsgericht München hat entschieden, dass Fahrzeug, die zu Unrecht auf einem ausreichend beschilderten Privatparkplatz abgestellt werden, abgeschleppt werden dürfen. Die Höhe des zu leistenden Schadensersatzes für das Abschleppen wird dabei jedoch durch das Gebot der Wirtschaftlichkeit begrenzt. Das Gericht hielt daher einen Betrag in Höhe von 314,75 Euro statt der vom Abschleppunternehmen geforderten 635 Euro für angemessen.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Falls ist Abschleppunternehmerin, spezialisiert auf das Abschleppen von Fremdfahrzeugen. Die Beklagte war Halterin eines VW Polo, der am im März 2018 von der Beklagten auf dem privaten Außenstellplatz des Olympia Towers in München abgestellt wurde. An der Stirnseite des Stellplatzes war das allgemein bekannte Verkehrszeichen für absolutes Halteverbot... Lesen Sie mehr
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Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 26.10.2018
- 5 K 782/18.KO -
Parken in Halteverbotszone: Fahrzeugbesitzer muss Abschleppkosten bezahlen
Autofahrer muss sich ausreichend nach möglichen Halteverbotsschildern umsehen
Das Verwaltungsgericht Koblenz hat entschieden, dass ein Autofahrer, der sein Fahrzeug innerhalb einer mobilen Halteverbotszone abstellt, die Kosten für das Abschleppen des Fahrzeugs zu tragen hat. Das Gericht verwies darauf, dass die Anforderungen an die Sichtbarkeit von Verkehrszeichen im ruhenden Verkehr niedriger zu bewerten sind als im fließenden Verkehr. Daher muss sich ein Autofahrer über ein etwaiges Halteverbot an dem beabsichtigten Abstellplatz gegebenenfalls durch Rückschau auf die Beschilderung auf den letzten 30 m des zurückliegenden Straßenstücks vergewissern.
Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die beklagte Stadt verfügte wegen einer anderen Straßensperrung eine Halteverbotszone in einer benachbarten Straße für den Zeitraum vom 4. bis 8. Dezember 2017 von jeweils 7 Uhr bis 17 Uhr. Nachdem die Halteverbotsschilder (Verkehrszeichen 283 der StVO) am 29. November 2017 aufgestellt worden waren, parkte der Kläger sein Fahrzeug am... Lesen Sie mehr
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 24.05.2018
- BVerwG 3 C 25.16 -
Kostenpflichtige Abschleppmaßnahme bei kurzfristig aufgestellten Halteverbotsschildern erst nach Vorlaufzeit von drei vollen Tagen zulässig
Fahrzeuge dürfen frühestens am vierten Tag nach Aufstellen des Verkehrszeichens auf Kosten der Verantwortlichen abgeschleppt werden
Ist ein ursprünglich erlaubt geparktes Kraftfahrzeug aus einer nachträglich eingerichteten Halteverbotszone abgeschleppt worden, muss der Verantwortliche die Kosten nur tragen, wenn das Verkehrszeichen mit einer Vorlaufzeit von mindestens drei vollen Tagen aufgestellt wurde. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls stellte ihr Fahrzeug am 19. August 2013 vor dem Nachbarhaus ihrer Wohnung in Düsseldorf ab und flog anschließend in den Urlaub. Am Vormittag des darauffolgenden Tages wurden in diesem Straßenabschnitt zur Vorbereitung eines privaten Umzugs zwei mobile Halteverbotsschilder für den Zeitraum vom 23. bis zum 24. August, jeweils von 7:00 bis... Lesen Sie mehr
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Oberverwaltungsgericht Sachsen, Beschluss vom 11.08.2015
- 3 A 224/14 -
PKW-Sicherstellung durch Polizei: PKW-Eigentümer muss Abschleppkosten zwecks Eigentumssicherung aufgrund offenen Fensters tragen
Offenes Fenster birgt Gefahr des Diebstahls des Fahrzeugs oder darin befindlicher Gegenstände
Stellt die Polizei ein PKW sicher, weil aufgrund eines offenen Fensters die Gefahr des Diebstahls des Fahrzeugs oder darin befindlicher Gegenstände besteht, so muss der Fahrzeugeigentümer die Abschleppkosten übernehmen. Dabei trifft die Polizei keine Nachforschungspflichten bezüglich des Aufenthalts des Fahrzeugeigentümers oder der eventuell vorhandenen Sicherungen am Fahrzeug (Bsp.: Wegfahrsperre). Dies hat das Oberverwaltungsgericht Sachsen entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ende Januar 2013 ließ die Polizei in Sachsen einen PKW zum Zwecke der Eigentumssicherung abschleppen, da das hintere rechte Fenster des Fahrzeugs offen war. Die Polizeibeamten versuchten zunächst erfolglos die Telefonnummer des Eigentümers des Fahrzeugs zu ermitteln. Mit Bescheid vom Februar 2013 sollte der Eigentümer nunmehr die Kosten des... Lesen Sie mehr
Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24.11.2017
- 5 A 1467/16 -
Stillgelegtes Auto: Voraussetzungen für sofortiges Abschleppen nicht gegeben
Halterermittlung für Behörde zumutbar
Ein Kraftfahrzeug, das keine Zulassung mehr hat, aber nicht verkehrsbehindernd abgestellt wurde, darf nicht abgeschleppt werden, wenn zuvor nur ein Aufkleber mit einer Beseitigungsaufforderung an ihm angebracht worden war. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entschieden.
Im vorliegenden Fall war ein zwar noch angemeldetes, aber von Amts wegen still gelegtes Kraftfahrzeug auf dem Seitenstreifen einer Straße abgestellt. Polizeibeamte hatten daraufhin die Dienstsiegel von den noch vorhandenen Nummernschildern entfernt und zugleich einen Aufkleber mit der Aufforderung angebracht, es binnen einer bestimmten Frist aus dem öffentlichen Straßenraum zu entfernen.... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 14.07.2017
- 5 K 520/17.KO -
Falschparkerin muss Kosten für Abschleppmaßnahme zahlen
Behörden haben keine Nachforschungspflicht nach Aufenthaltsort des Fahrers
Das Verwaltungsgericht Koblenz hat entschieden, dass eine Fahrzeugbesitzerin, die ihren Pkw verbotswidrig in einem Torbogen einer Straße abstellt, zu recht für die entstandenen Abschleppkosten herangezogen werden kann.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Verfahrens hatte ihr Fahrzeug im Torbogen der Paulstraße in Koblenz geparkt. Dadurch entstand eine Engstelle von 2,40 m. Zulieferer eines angrenzenden Gewerbebetriebs konnten diesen nicht mehr anfahren. Daraufhin beauftragte die beklagte Stadt ein Abschleppunternehmen mit der Umsetzung des Fahrzeugs und setzte gegenüber der Klägerin die dafür entstandenen... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Neustadt, Urteil vom 30.06.2017
- 5 K 902/16.NW -
Abschleppen eines auf dem Gehweg geparkten Fahrzeugs zulässig
Parken auf Gehwegen gemäß Straßenverkehrsverordnung grundsätzlich verboten
Das Verwaltungsgericht Neustadt hat entschieden, dass ein in der Innenstadt auf dem Gehweg geparktes Fahrzeug abgeschleppt werden darf. Das Gericht verwies in seiner Entscheidung darauf, dass durch die unerlaubte Inanspruchnahme des Gehweges, der grundsätzlich dem Fußgängerverkehr vorbehaltenen ist, das geparkte Fahrzeug unmittelbar eine Störung der öffentlichen Sicherheit verursacht.
Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls ist Halter eines Pkw. Dieser war am 1. Oktober 2015 in der Innenstadt von Ludwigshafen auf dem Gehweg abgestellt. Die Hilfspolizeibeamtin der beklagten Stadt stellte dies um ca. 10.00 Uhr fest und verständigte um ca. 10.18 Uhr einen Abschleppdienst. Dieser traf um 10.27 Uhr ein. Um 10.29 Uhr kam der Fahrer hinzu, weshalb der Abschleppvorgang abgebrochen wurde.... Lesen Sie mehr
Landgericht München I, Beschluss vom 23.02.2016
- 31 T 2775/16 -
Fahrzeugbesitzer kann nicht per einstweilige Verfügung Herausgabe seines rechtmäßig abgeschleppten Pkw verlangen
Einstweilige Verfügung mit Blick auf Abwendung des Zurückbehaltungsrechts durch Sicherheitsleistung nicht erforderlich
Ein ohne Kennzeichen und ohne Genehmigung abgestelltes Fahrzeug kann rechtmäßig abgeschleppt werden. Macht der Abschleppdienst nachfolgend die Herausgabe des Pkw von der Zahlung der Abschleppkosten abhängig, kann der Fahrzeugbesitzer per einstweilige Verfügung nicht die Herausgabe des Pkw verlangen. Dies ist mit Blick auf die Abwendung des Zurückbehaltungsrechts durch Leistung einer Sicherheit gemäß § 273 Abs. 3 BGB nicht erforderlich. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts München I hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Da sich auf einem Tankstellengelände ein ohne Kennzeichen und ohne Genehmigung abgestellter Pkw befand, ließ der Tankstellenpächter das Fahrzeug abschleppen. Die Abschleppfirma brachte den Pkw auf ihren Betriebshof. Als der Fahrzeughalter seinen Pkw dort abholen wollte, machte die Abschleppfirma die Herausgabe von der Zahlung eines Betrags... Lesen Sie mehr
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