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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Mobiles Halteverbotsschild“ veröffentlicht wurden
Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil vom 06.10.2020
- 14 K 6187/19 -
Bei nachweislicher Aufstellung eines mobilen Halteverbotsschildes und Anwesenheit zum Zeitpunkt des Abschleppens spricht Anscheinsbeweis für ununterbrochene Anwesenheit und Wahrnehmbarkeit des Schildes
Lebenserfahrung spricht gegen Versetzung von Schildern durch Unbefugte
Steht fest, dass ein mobiles Halteverbotsschild aufgestellt wurde und es zum Zeitpunkt des Abschleppvorgangs noch aufgestellt war, so spricht der Anscheinsbeweis dafür, dass es ununterbrochen anwesend und wahrnehmbar war. Die Lebenserfahrung spricht in der Regel dagegen, dass Unbefugte Schilder versetzen. Dies hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juni 2019 wurde in einer Stadt in Nordrhein-Westfalen ein Pkw abgeschleppt, da dieser im mobilen absoluten Halteverbot stand. Nachfolgend erging gegen den Halter des Fahrzeugs ein Kostenbescheid. Dagegen klagte der Fahrzeughalter. Er gab an, ein mobiles Halteverbotsschild nicht gesehen zu haben. Jedoch konnte nachgewiesen werden, dass das Schild sechs Tage vor dem Abschleppvorgang aufgestellt wurde und zum Zeitpunkt des Abschleppens noch aufgestellt war. Der Fahrzeughalter parkte sein Fahrzeug innerhalb dieser Zeit.Das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschied gegen den Fahrzeughalter.... Lesen Sie mehr
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Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 09.09.2020
- 2 K 1308/19.KO -
Halteverbotsschilder: Keine Abschleppkosten bei unklarer Beschilderung
Verkehrsbehörde muss ordnungsgemäßes Aufstellen der Schilder dokumentieren
Halteverbotsschilder müssen so aufgestellt werden, dass sie von einem sorgfältigen Verkehrsteilnehmer nach dem Abstellen des Fahrzeugs durch einfache Umschau zu erkennen sind. Das ordnungsgemäße Aufstellen der Schilder muss von der zuständigen Verkehrsbehörde dokumentiert werden; andernfalls ist eine spätere Heranziehung zu Abschleppkosten rechtswidrig. Das hat das Verwaltungsgericht Koblenz entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Stadt Koblenz erließ im Jahr 2014 eine straßenverkehrsbehördliche Anordnung zur Durchführung des "City Triathlon". Danach durfte der Veranstalter in näher bezeichneten Straßenabschnitten für einen bestimmten Zeitraum mobile Halteverbotsschilder aufstellen. Zugleich sollte nach der Anordnung gewährleistet sein, dass die Schilder in einem... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 01.02.2017
- 7 U 97/16 -
Genehmigtes Aufstellen eines Halteverbotsschildes: Privates Bau- und Umzugsunternehmen haftet für Sturz eines Fußgängers über Schildsockel
Keine Haftung des Staates
Genehmigt die zuständige Behörde einem privaten Bau- oder Umzugsunternehmen das Aufstellen eines mobilen Haltverbotsschildes, so haftet das Unternehmen für Verkehrssicherungspflichtverletzungen im Zusammenhang mit dem Schild. Eine Haftung des Staates gemäß § 839 Abs. 1 BGB in Verbindung mit Art. 34 GG besteht nicht, da das Unternehmen nicht als Verwaltungshelfer auftritt und somit nicht Beamter im haftungsrechtlichen Sinn ist. Dies hat das Oberlandesgericht Karlsruhe entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Zur Durchführung von Sanierungsarbeiten an einem Haus, beantragte die Baufirma die Aufstellung von mobilen Halterverbotsschildern. Die Behörde kam den Antrag nach. Danach durfte die Baufirma für die Zeit von 10.11. bis 14.11.2014 zwei Halteverbotsschilder aufstellen. Nach Beendigung der Sanierungsarbeiten entfernte die Baufirma die Schilder... Lesen Sie mehr
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Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 24.05.2018
- BVerwG 3 C 25.16 -
Kostenpflichtige Abschleppmaßnahme bei kurzfristig aufgestellten Halteverbotsschildern erst nach Vorlaufzeit von drei vollen Tagen zulässig
Fahrzeuge dürfen frühestens am vierten Tag nach Aufstellen des Verkehrszeichens auf Kosten der Verantwortlichen abgeschleppt werden
Ist ein ursprünglich erlaubt geparktes Kraftfahrzeug aus einer nachträglich eingerichteten Halteverbotszone abgeschleppt worden, muss der Verantwortliche die Kosten nur tragen, wenn das Verkehrszeichen mit einer Vorlaufzeit von mindestens drei vollen Tagen aufgestellt wurde. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls stellte ihr Fahrzeug am 19. August 2013 vor dem Nachbarhaus ihrer Wohnung in Düsseldorf ab und flog anschließend in den Urlaub. Am Vormittag des darauffolgenden Tages wurden in diesem Straßenabschnitt zur Vorbereitung eines privaten Umzugs zwei mobile Halteverbotsschilder für den Zeitraum vom 23. bis zum 24. August, jeweils von 7:00 bis... Lesen Sie mehr
Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 13.09.2016
- 5 A 470/14 -
Vorlaufzeit von 48 Stunden zwischen Aufstellen mobiler Halteverbotsschildern und Abschleppen eines Fahrzeugs ausreichend
OVG Nordrhein-Westfalen zur Wartezeit vor dem Abschleppen bei mobilen Halteverbotsschildern
Eine Vorlaufzeit von 48 Stunden zwischen dem Aufstellen von mobilen Halteverbotsschildern und dem Abschleppen eines ursprünglich rechtmäßig abgestellten Fahrzeugs genügt regelmäßig, um den Fahrzeugverantwortlichen mit den Kosten der Abschleppmaßnahme belasten zu können. Dies hat das Oberverwaltungsgericht entschieden und damit seine bisherige Rechtsprechung bestätigt.
Die in Düsseldorf wohnhafte Klägerin des zugrunde liegenden Verfahrens hatte ihr Fahrzeug am 19. August 2013 in einer Straße in Düsseldorf geparkt, bevor sie am selben Tag in den Urlaub flog. Am Vormittag des 20. August 2013 wurde in dem Bereich, in dem das Auto abgestellt worden war, von einem Umzugsunternehmen durch Aufstellen von mobilen Halteverbotsschildern eine Halteverbotszone... Lesen Sie mehr
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 06.04.2016
- BVerwG 3 C 10.15 -
BVerwG zu den Anforderungen an die Sichtbarkeit von Halteverbotszeichen
Verkehrsteilnehmer sind nur bei konkretem Anlass zur Nachschau verpflichtet
Das Bundesverwaltungsgericht hat präzisiert, welche Anforderungen der so genannte Sichtbarkeitsgrundsatz im ruhenden Verkehr an die Erkennbarkeit und Erfassbarkeit von Verkehrszeichen und an die dabei von den Verkehrsteilnehmern zu beachtende Sorgfalt stellt. Es hat bestätigt, dass sich die Anforderungen danach unterscheiden, ob sie den ruhenden oder den fließenden Verkehr betreffen.
Verkehrszeichen für den ruhenden Verkehr äußern ihre Rechtswirkungen gegenüber jedem von der Regelung betroffenen Verkehrsteilnehmer, gleichgültig, ob er das Verkehrszeichen tatsächlich wahrnimmt oder nicht, wenn sie so aufgestellt sind, dass ein durchschnittlicher Kraftfahrer bei Einhaltung der nach § 1 StVO erforderlichen Sorgfalt und ungestörten Sichtverhältnissen während der... Lesen Sie mehr
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 07.05.2015
- OVG 1 B 33.14 -
Autofahrer müssen sich beim Abstellen eines Fahrzeugs sorgfältig nach aufgestellten mobilen Halteverbotsschildern umsehen
OVG Berlin-Brandenburg zu den Anforderungen an die Sichtbarkeit von Verkehrszeichen
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat in einem Berufungsverfahren erneut bestätigt, dass an die Sichtbarkeit von Verkehrszeichen, die den ruhenden Verkehr betreffen, andere Anforderungen zu stellen sind als an solche für den fließenden Verkehr.
Der Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens wurde dazu verpflichtet, eine Umsetzungsgebühr zu bezahlen, nachdem er hatte sein Auto in einem Bereich abgestellt hatte, in dem mobile Halteverbotsschilder angebracht waren und sein Fahrzeug daraufhin umgesetzt wurde. Der Mann hat vergeblich geltend gemacht, dass die Halteverbotsschilder nicht mit einem raschen und beiläufigen Blick erkennbar gewesen seien.... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Wiesbaden, Urteil vom 04.04.2014
- 93 C 6143/10 -
Umzugsunternehmen haftet für Beschädigungen an Fahrzeugen durch umgekippte mobile Halteverbotsschilder
AG Wiesbaden zur Schadensersatzpflicht bei unzureichender Sicherung von aufgestellten Halteverbotsschildern
Wird ein Fahrzeug durch ein umgefallenes mobiles Halteverbotsschild beschädigt, das im Zusammenhang mit einem Umzug aufgestellt wurde, haften das Umzugsunternehmen und dessen Mitarbeiter für die Schäden. Mobile Schilder müssen grundsätzlich so aufgestellt werden, dass sie den konkret vorliegenden Boden und Witterungsverhältnissen standhalten. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Wiesbaden hervor.
Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls stellte im Juni 2010 zwei Pkw in der Gneisenaustraße in Wiesbaden ab. Der Angestellte (Beklagter zu 2) eines Umzugsunternehmens (Beklagte zu 1) stellte zur Vorbereitung eines Umzuges im Bereich der vom Kläger abgestellten Pkw mobile Halteverbotsschilder auf. Bei starkem Wind kippten diese Halteverbotsschilder gegen jeweils einen der vom... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Neustadt, Urteil vom 27.01.2015
- 5 K 444/14.NW -
Pflicht zur Zahlung von Abschleppkosten bei nachträglicher Aufstellung eines Parkverbotsschilds
Zahlungspflicht besteht erst vier Tage nach Aufstellung des Verbotsschilds
Parkt ein Kraftfahrer sein Fahrzeug erlaubt auf einem Parkplatz und stellt die zuständige Behörde nachträglich Parkverbotsschilder auf, hat der Kraftfahrer die Abschleppkosten zu zahlen, wenn das Fahrzeug am vierten Tag nach Aufstellung der Verbotsschilder abgeschleppt wurde. Dies hat das Verwaltungsgericht Neustadt a.d. Weinstraße entschieden.
Der Kläger stellte sein Fahrzeug am Mittwochmorgen, den 27. Februar 2013, auf dem Pfalzplatz in Haßloch ab. Er wollte sich mit Freunden treffen, um gemeinsam in den Urlaub zu fahren. Zu diesem Zeitpunkt war das Parken auf dem Pfalzplatz erlaubt. Mehrere Schilder an den umliegenden Straßen und im Zufahrtsbereich des Pfalzplatzes wiesen hin auf „Pfalzplatz unbegrenzt P“. Auf dem Pfalzplatz... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 16.01.2008
- VG 11 A 720.07 -
Umsetzen eines PKW auch bei umgedrehten mobilen Halteverbotsschildern zulässig
Verkehrsteilnehmer muss sich gründlich vergewissern, ob der Parkplatz einer Parkbeschränkung unterliegt
Mobile Halte- und Parkverbotsschilder verlieren ihre Wirksamkeit auch dann nicht, wenn sie umgedreht sind, solange sie weiterhin eindeutig einem Straßenabschnitt zugeordnet werden können. Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Berlin jetzt die Klage eines Autofahrers gegen einen Kostenbescheid wegen der polizeilich angeordneten Umsetzung seines PKW abgewiesen.
Nach den Feststellungen des Gerichts hatte eine Firma im Juni 2006 mobile Halteverbotszeichen sechs Tage vor geplanten Bauarbeiten aufgestellt; diese Schilder waren möglicherweise zeitweise nicht durchgehend zur Straße hin ausgerichtet. Der Kläger hatte den Schildern daher keine Beachtung geschenkt und sein Fahrzeug in dem ausgeschilderten Bereich geparkt.Die... Lesen Sie mehr