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Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 12.09.2014
- 1 A 1601/13 und 1 A 1602/13 -
Beamte können in finanziellen Härtefällen Beihilfe für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel beanspruchen
Erforderlichkeit einer festzulegenden Härtefallregelung ergibt sich aus Fürsorgepflicht des Dienstherrn
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat entschieden, dass nordrhein-westfälische Beamte in finanziellen Härtefällen Beihilfe für nicht verschreibungspflichtige, medizinisch notwendige Arzneimittel beanspruchen können.
Geklagt hatten zwei Landesbeamte im Ruhestand, die an einer Vielzahl von Erkrankungen leiden und in den Jahren 2008 bis 2010 hohe Beträge u.a. für von ihren Ärzten verordnete, aber
Verwaltungsgericht bejaht Anspruch auf Beihilfeleistungen
In erster Instanz verpflichtete das Verwaltungsgericht das Land zur Gewährung von Beihilfeleistungen, soweit die Aufwendungen für ärztlich verordnete
Bei Aufwendungen von mehr als 2 % des Vorjahreseinkommens für Behandlung von Erkrankungen liegt Härtefall vor
Die hiergegen ausschließlich von dem beklagten Land eingelegten Berufungen wies das Oberverwaltungsgericht nunmehr zurück. Dabei stütze sich das Gericht maßgeblich auf folgende Erwägungen: Die Beihilfenverordnung NRW (BVO NRW) schließt
Beihilferecht des Landes genügt den Anforderungen der verfassungsrechtlichen Fürsorgepflicht nicht vollständig
Diese Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hat das Oberverwaltungsgericht für die 2 %-Grenze auf das nordrhein-westfälische Beihilferecht im Wesentlichen mit der Begründung übertragen, die Anforderungen der verfassungsrechtlichen Fürsorgepflicht gälten in Nordrhein-Westfalen ebenso wie im Bund. Das Beihilferecht des Landes genüge diesen Anforderungen nicht vollständig. Es sehe zwar einige Rückausnahmen vor, bei deren Vorliegen Beihilfe auch für
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.09.2014
Quelle: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen/ra-online
- Beamtenbeihilfe: Leistungsausschlüsse und -beschränkungen ohne Härtefallregelung unwirksam
(Verwaltungsgericht Saarlouis, Urteil vom 12.06.2014
[Aktenzeichen: 6 K 492/13; 6 K 760/13]) - Bundesbeamte haben Anspruch auf Beihilfe für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel
(Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 20.06.2013
[Aktenzeichen: 1 A 334/1113])
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Dokument-Nr. 18830
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