Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Oberverwaltungsgericht Münster, Beschluss vom 04.10.2023
- 8 B 833/23 -
Einsatz von Herdenschutzhunden kann zeitlich beschränkt werden
Hundegebell genießt auch in einem ausgewiesenen Wolfsgebiet keinen absoluten Vorrang
In einem ausgewiesenen Wolfsgebiet kann im Einzelfall der Einsatz von Herdenschutzhunden im Freien beschränkt werden, um eine erhebliche Beeinträchtigung der Nachbarschaft durch unzumutbares Hundegebell während der Nachtzeit und der Mittagsruhe an Sonn- und Feiertagen zu unterbinden. Das hat das Oberverwaltungsgericht Münster entschieden und damit die Beschwerde einer Landwirtin aus dem Rhein-Sieg-Kreis gegen einen Eilbeschluss des Verwaltungsgerichts Köln zurückgewiesen.
Die Antragstellerin ist im Nebenerwerb als Landwirtin tätig und hält 46 Nutztiere (Gallo-Way-Rinder, Ponys, Esel, Ziegen und Schafe) auf Weideflächen, die unmittelbar an ein dörfliches Gebiet mit Wohnbebauung grenzen. Die Tiere halten sich während des Tages fast ausschließlich und in der Nacht zum überwiegenden Teil auf einer mit einem circa 1,20 m hohen Elektrozaun umgebenen Weidefläche auf. Zum Schutz der Tiere vor Wölfen setzt die Antragstellerin zusätzlich sieben
Auch im Wolfsgebiet sind Nachbarinteressen zu berücksichtigen
Auch die Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht hatte keinen Erfolg. Die Anordnung der Unterbringung der
Stallunterbringung und Wolfsberater statt Hunde
Auch bei Würdigung der Einzelfallumstände überwiegt das betriebliche Interesse der Antragstellerin nicht. Sie hat nicht nachgewiesen, auch während der Ruhezeiten zwingend auf den Einsatz ihrer
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.10.2023
Quelle: Oberverwaltungsgericht Münster, ra-online (pm/ab)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 33343
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss33343
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.