wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Mittwoch, 4. Dezember 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Jaulen“ veröffentlicht wurden

Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 10.01.2022
- 1 M 495/21 OVG -

Gelegentliches, vereinzeltes und kurzzeitiges Gebell ist in dörflich geprägten Randlangen auch in den nächtlichen Ruhezeiten und an Sonn- und Feiertagen hinzunehmen

Unterbindung jeglichen Hundegebells stellt unverhältnismäßige Maßnahme dar

Das gelegentliche, vereinzelte und kurzzeitige Hundegebell ist jedenfalls in dörflich geprägten Randlagen auch in den nächtlichen Ruhezeiten und an Sonn- und Feiertragen hinzunehmen. Das Unterbinden jeglichen Gebells stellt eine unverhältnismäßige Maßnahme dar. Dies hat das Ober­verwaltungs­gericht Mecklenburg-Vorpommern entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: In einer dörflich geprägten Randlage in Mecklenburg-Vorpommern hielt sich eine Grundstückseigentümerin drei Herdenschutzhunde. Da es aus der Nachbarschaft zu verschiedenen Beschwerden wegen des Hundegebells kam, ordnete die zuständige Behörde im Februar 2021 mit sofortiger Wirkung an, dass in den Ruhezeiten von 22 Uhr bis 6 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen zwischen 13 Uhr und 16 Uhr das Hundegebell vollständig zu unterbinden ist. Die Grundstückseigentümerin beantragte daraufhin Eilrechtsschutz. Das Verwaltungsgericht Schwerin wies den Antrag zurück, wogegen sich die Beschwerde der Grundstückseigentümerin richtete.... Lesen Sie mehr

Oberverwaltungsgericht Münster, Beschluss vom 04.10.2023
- 8 B 833/23 -

Einsatz von Herdenschutzhunden kann zeitlich beschränkt werden

Hundegebell genießt auch in einem ausgewiesenen Wolfsgebiet keinen absoluten Vorrang

In einem ausgewiesenen Wolfsgebiet kann im Einzelfall der Einsatz von Herdenschutzhunden im Freien beschränkt werden, um eine erhebliche Beeinträchtigung der Nachbarschaft durch unzumutbares Hundegebell während der Nachtzeit und der Mittagsruhe an Sonn- und Feiertagen zu unterbinden. Das hat das Ober­verwaltungs­gericht Münster entschieden und damit die Beschwerde einer Landwirtin aus dem Rhein-Sieg-Kreis gegen einen Eilbeschluss des Verwaltungsgerichts Köln zurückgewiesen.

Die Antragstellerin ist im Nebenerwerb als Landwirtin tätig und hält 46 Nutztiere (Gallo-Way-Rinder, Ponys, Esel, Ziegen und Schafe) auf Weideflächen, die unmittelbar an ein dörfliches Gebiet mit Wohnbebauung grenzen. Die Tiere halten sich während des Tages fast ausschließlich und in der Nacht zum überwiegenden Teil auf einer mit einem circa 1,20 m hohen Elektrozaun umgebenen Weidefläche... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 09.09.2023
- 24 K 148.19 -

Lärm durch Hundespielplatz auch im Wohngebiet zumutbar

Keine Überschreitung der zulässigen Immissionsricht­werte

Der durch einen Hundespielplatz in einem Wohngebiet verursachte Lärm ist von Anwohnern hinzunehmen, wenn er sich im Rahmen der geltenden Immissionsricht­werte hält. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden.

Eine Anwohnerin hat gegen den umzäunten und mit einem abschließbaren Tor versehenen Hundeauslauf geklagt, den das Bezirksamt Lichtenberg im Fennpfuhlpark eingerichtet hatte. Die Anlage wird von einem privaten Bürgerverein betrieben, mit dem das Bezirksamt einen Nutzungsvertrag schloss. Am Tor des Hundespielplatzes ist ein Hinweis auf die Öffnungszeiten angebracht (Montag bis Samstag... Lesen Sie mehr

Werbung

Verwaltungsgericht Trier, Beschluss vom 14.12.2021
- 7 L 3342/21.TR -

Keine Hundezwinger mit mehr als zwei Hunden im allgemeinen Wohngebiet

Nächtliche Störung durch in Zwingern gehaltene Hunde

Das Verwaltungsgericht Trier hat in einem Eilverfahren die Rechtmäßigkeit einer Nutzungsuntersagungsverfügung des Landkreises Bernkaste-Wittlich zur Haltung von mehr als zwei Hunden in einer Außenzwingeranlage bestätigt.

Der Antragsteller, Eigentümer eines Grundstücks innerhalb eines durch Bebauungsplan ausgewiesenen allgemeinen Wohngebiets, hat ohne Baugenehmigung eine Außenzwingeranlage zur Unterbringung von insgesamt vier ausgewachsenen Jagdhunden errichtet. Nachdem die zuständige Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Bernkastel-Wittlich aufgrund von Nachbarschaftsbeschwerden von der Errichtung der... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Trier, Beschluss vom 28.01.2020
- 8 L 111/20.TR -

Gesundheits­schädliches Hundegebell: Hundehalter muss Gebell der Tiere zu bestimmten Uhrzeien vollständig unterbinden

Ruhemöglichkeit der Nachbarn durch Bellen der Hunde erheblich beeinträchtigt

Das Verwaltungsgericht Trier hat entschieden, dass die Verbandsgemeinde Wittlich-Land einen in ihrem Gemeindegebiet wohnhaften Hundebesitzer zu Recht verpflichtet hat, das Bellen seiner Hunde zu gewissen Uhrzeiten vollständig zu unterbinden und im Übrigen auf ein Höchstmaß zu begrenzen. Der hiergegen gerichtete Eilantrag des Hundebesitzers blieb damit erfolglos.

Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nach den Feststellungen der Antragsgegnerin hatten die Hunde (jeweils mindestens 6) über mehrere Monate nahezu die gesamte Tageszeit, auch in der Nacht und an Sonn- und Feiertagen gebellt. Nachdem es wiederholt zu Nachbarbeschwerden gekommen war, gab sie dem Antragsteller mit sofort vollziehbarem Bescheid vom 10. Januar 2020 auf, die... Lesen Sie mehr

Werbung

Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 17.07.2017
- 3 B 87/17 -

Hundehalter muss langanhaltendes und häufiges Hundegebell zur Nachtzeit unterbinden und tagsüber auf 60 Minuten begrenzen

Behörde kann sofortige Vollziehung der Anordnung verlangen

Liegt langanhaltendes und häufiges Hundegebell vor, so kann die zuständige Behörde vom Hundehalter verlangen, das belästigende Hundegebell zur Nachtzeit zu unterbinden und tagsüber auf maximal 60 Minuten zu begrenzen. Diese Anordnung kann für sofort vollziehbar erklärt werden. Dies hat das Sächsische Ober­verwaltungs­gericht entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall beschwerte sich eine Vielzahl von Bewohnern eines Dorfes seit dem Jahr 2014 über langanhaltendes und häufiges Hundegebell tagsüber und nachts. Dieses ging von einem Grundstück aus, auf dem zwei Hunde in einem Zwinger gehalten wurden. Die Intensität des Hundegebells wurde zudem dadurch verstärkt, dass sich das Grundstück in Tallage befand. Die zuständige... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, Urteil vom 18.09.2014
- 8 K 3784/13 -

Untersagung der Hundehaltung zur Nachtzeit und an Sonn- und Feiertagen auf Außengelände aufgrund wiederholten nächtlichen Gebells eines Wachhundes gerechtfertigt

Erhebliche Störung der Nachtruhe rechtfertigt Ordnungsverfügung

Bellt ein Wachhund in der Nachtzeit widerholt und andauernd und stört somit erheblich die Nachtruhe der Anwohner, so kann dem Hundehalter die Haltung des Tiers in der Nachtzeit und an Sonn- und Feiertagen auf dem Außengelände untersagt werden. Dies hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Seit März 2012 ging von einem anatolischen Hirtenhund, der als Wachhund auf dem Außengelände eines Autohandels in Unna eingesetzt wurde, eine erhebliche Lärmbelästigung aus. Der Hund bellte auch zur Nachtzeit wiederholt und andauernd. Es kam daher zu einer Vielzahl von Beschwerden von insgesamt 24 Anwohnern. Die zuständige Behörde untersagte... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Würzburg, Urteil vom 24.04.2014
- W 5 K 12.659 -

Haltungsverbot für Pyrenäischen Hirtenhund aufgrund nächtlichen Gebells

Kein Verstoß gegen Ver­hältnis­mäßig­keits­grund­satz wegen fehlender Bemühungen des Hundehalters zur Besserung

Stört ein Hund (hier: Pyrenäischer Hirtenhund) monatelang durch ständiges Gebell insbesondere die Nachtruhe, so kann die zuständige Behörde ein Haltungsverbot aussprechen, wenn der Hundehalter nichts zur Besserung der Situation unternimmt. Dies geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Würzburg hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall störte ein Pyrenäischer Hirtenhund seit mindestens Mai 2011 in einem reinen Wohngebiet durch ständiges Bellen, auch zur Nachtzeit, die Nachbarschaft. Die zuständige Behörde forderte den Halter des Hirtenhundes daher im August 2011 unter anderem auf, die Lärmbelästigungen durch das Hundebellen einzustellen, den Hund in der Zeit von 22 bis 6 Uhr in einem... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Neustadt, Urteil vom 18.01.2016
- 3 K 890/15.NW -

Haltung von neun Huskys mit Angebot von Schlittenfahrten und Zughunde-Seminaren im allgemeinen Wohngebiet unzulässig

Gewerbebetrieb im allgemeinen Wohngebiet stellt bau­genehmigungs­pflichtige Nutzungsänderung des Wohngrundstücks dar

Das Verwaltungsgericht Neustadt hat entschieden, dass einer Hundehalterin aus Eppenbrunn zu Recht die Haltung von mehr als zwei Huskys in einem allgemeinen Wohngebiet untersagt wurde. Nach den Ausführungen des Gerichts handelt es sich bei der im Rahmen des Gewerbebetriebs der Klägerin erfolgenden Hundehaltung von neun Huskys um einen im allgemeinen Wohngebiet unzulässigen störenden Gewerbebetrieb.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Falls ist Eigentümerin eines mit einem Wohngebäude und Nebengebäuden bebauten Grundstücks in Eppenbrunn, das in einem allgemeinen Wohngebiet liegt. Darauf hält die Klägerin neun Hunde der Rasse Husky. Seit 2013 betreibt sie auf dem Grundstück auch ein von ihr angemeldetes Gewerbe, das u.a. Husky-Schlittenfahrten und Zughunde-Seminare umfasst. Anfang... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Karlsruhe, Beschluss vom 07.01.2015
- 9 U 9/14 -

Von Pkw angefahrene Fußgängerin: Kein Mitverschulden der Fußgängerin aufgrund Schreckreaktion wegen bellenden Hundes

Autofahrer haftet auf Zahlung von Schmerzensgeld

Wird eine Fußgängerin von einem Pkw angefahren, weil sie aufgrund einer Schreckreaktion wegen eines bellenden und gegen den Zaun springenden Hundes einen Schritt macht, so ist ihr grundsätzlich kein Mitverschulden anzulasten. Hat der Autofahrer in einem solchen Fall einen zu geringen Abstand zur Fußgängerin eingehalten, kann er auf Zahlung von Schmerzensgeld haften. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Januar 2012 lief eine Fußgängerin am linken Fahrbahnrand einer etwa 3,50 m breiten Straße. Zur gleichen Zeit kam ihr ein Autofahrer mit seinem Pkw entgegen. Als die Fußgängerin an einem mit einem Zaun umgebenden Grundstück vorbeilief und sie sich mit dem Pkw auf gleicher Höhe befand, erschrak sie sich aufgrund eines plötzlich bellenden... Lesen Sie mehr