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Mittwoch, 24. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Herdenschutzhunde“ veröffentlicht wurden

Oberverwaltungsgericht Münster, Beschluss vom 04.10.2023
- 8 B 833/23 -

Einsatz von Herdenschutzhunden kann zeitlich beschränkt werden

Hundegebell genießt auch in einem ausgewiesenen Wolfsgebiet keinen absoluten Vorrang

In einem ausgewiesenen Wolfsgebiet kann im Einzelfall der Einsatz von Herdenschutzhunden im Freien beschränkt werden, um eine erhebliche Beeinträchtigung der Nachbarschaft durch unzumutbares Hundegebell während der Nachtzeit und der Mittagsruhe an Sonn- und Feiertagen zu unterbinden. Das hat das Ober­verwaltungs­gericht Münster entschieden und damit die Beschwerde einer Landwirtin aus dem Rhein-Sieg-Kreis gegen einen Eilbeschluss des Verwaltungsgerichts Köln zurückgewiesen.

Die Antragstellerin ist im Nebenerwerb als Landwirtin tätig und hält 46 Nutztiere (Gallo-Way-Rinder, Ponys, Esel, Ziegen und Schafe) auf Weideflächen, die unmittelbar an ein dörfliches Gebiet mit Wohnbebauung grenzen. Die Tiere halten sich während des Tages fast ausschließlich und in der Nacht zum überwiegenden Teil auf einer mit einem circa 1,20 m hohen Elektrozaun umgebenen Weidefläche auf. Zum Schutz der Tiere vor Wölfen setzt die Antragstellerin zusätzlich sieben Herdenschutzhunde ein, die rund um die Uhr häufig und andauernd bellen. Nach Beschwerden von Nachbarn ordnete die Gemeinde Windeck gegenüber der Antragstellerin an, die Herdenschutzhunde... Lesen Sie mehr

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 19.01.2021
- 4 ZB 20.1217 -

Steuerfreiheit von Herdenschutzhunden setzt Haltung und Einsetzung zu Betriebszwecken sowie Wirtschaftlichkeit der Haltung voraus

Keine Notwendigkeit der Bewachung von auf eingezäunten Weiden befindlichen Herden

Regelt eine Hundesteuersatzung, dass Herdenschutzhunde steuerfrei sind, wenn sie zu Erwerbszwecken gehalten werden, setzt dies die Haltung und Einsetzung der Hunde ausschließlich zum Betriebszweck sowie die Wirtschaftlichkeit der Haltung voraus. Die Steuerfreiheit wegen Notwendigkeit der Bewachung einer Herde greift nicht, wenn sich die Herde auf einer eingezäunten Weide befindet. Dies hat der Bayerische Ver­waltungs­gerichts­hof entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall sollten die Betreiber eines landwirtschaftlichen Viehbetriebs in Bayern für zwei neu angeschaffte Pyrenäenberghunde die Hundesteuer für 2019 in Höhe insgesamt 60 EUR zahlen. Die Landwirte hielten dies für nicht rechtmäßig und erhoben daher gegen den Steuerbescheid Klage. Sie führten an, dass eine Befreiung von der Hundesteuer vorliege, da die Hunde zur... Lesen Sie mehr