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Oberverwaltungsgericht Hamburg, Beschluss vom 16.08.2013
- 1 Es 2/13 -
Auswahl des Fremddienstleisters für Bodenabfertigungsdienste am Flughafen Hamburg voraussichtlich rechtswidrig
Behörde muss wegen Beurteilungsfehler über Vergabe von Bodenabfertigungsdiensten neu entscheiden
Das Oberverwaltungsgericht Hamburg hat entschieden, dass wegen eines Beurteilungsfehlers der Behörde über die Vergabe von Bodenabfertigungsdiensten an einen Fremddienstleister am Flughafen Hamburg neu entschieden werden muss.
Das Hamburgische Oberverwaltungsgericht hat in einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes die Auswahl des Fremddienstleisters für die Bodenabfertigungsdienste am
Bewertungsfehler hat sich in sehr engem Bewerberfeld entscheidungserheblich ausgewirkt
Nach Auffassung des Gerichts ist der zuständigen Behörde bei der Vergabe an den Fremddienstleister in dem hierfür durchgeführten aufwändigen
Ausgewählte Bewerberin dar Bodenabfertigungsdienste bis zur Neuentscheidung fortführen
Um sicherzustellen, dass der Betrieb des Flughafens Hamburg ohne nennenswerte Beeinträchtigung weitergeführt werden könne und den unionsrechtlichen Wettbewerbsvorgaben entsprochen werde, sei der ausgewählten Bewerberin erlaubt worden, die Bodenabfertigungsdienste bis zum 15. Januar 2014 fortzuführen; bis dahin habe die Behörde Gelegenheit, eine neue
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.08.2013
Quelle: Oberverwaltungsgericht Hamburg/ra-online
- Umwandlung eines ehemaligen Militärflughafens unterliegt dem Vergaberecht
(Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 13.06.2007
[Aktenzeichen: VII-Verg 2/07]) - LAG Berlin-Brandenburg: Betriebsratswahl bei easyJet untersagt
(Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 30.10.2009
[Aktenzeichen: 6 TaBVGa 2284/09])
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Dokument-Nr. 16569
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