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Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 03.08.2017
- OVG 6 S 9.17 und OVG 6 S 12.17 -
OVG zu presserechtlichen Auskunftsansprüchen gegen das Bundeskanzleramt
Beschwerden des Bundeskanzleramts gegen verwaltungsgerichtliche Entscheidungen
In zwei vorläufigen Rechtsschutzverfahren musste das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg über die Verpflichtung des Bundeskanzleramts, einem Pressevertreter Auskunft über den Inhalt von Akten zu geben, entscheiden.
Im zu entscheidenden Fall zum Geschäftszeichen OVG 6 S 9.17 ist die Beschwerde des Bundeskanzleramts gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts erfolglos geblieben.
Auskunftsverpflichtung des Bundeskanzleramts im Zusammenhang mit Böhmermanns Gedicht "Schmähkritik"
Das Verwaltungsgericht hatte das
OVG 6 S 12.17: Fehlende Glaubhaftmachung zur Eilbedürftigkeit durch Pressevertreter
In dem Verfahren OVG 6 S 12.17 hat die Beschwerde des Bundeskanzleramts Erfolg gehabt. Das Verwaltungsgericht hatte das
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.08.2017
Quelle: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg/ ra-online
- Journalist hat Anspruch auf Einsicht in Gutachten über NS-Vergangenheit verstorbener ehemaliger Mitarbeiter des Bundeslandwirtschaftsministeriums
(Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 29.06.2017
[Aktenzeichen: Az. 7 C 24.15]) - Presse steht kein Auskunftsanspruch über Ermittlungsverfahren gegen Mitglieder des Deutschen Bundestages zu
(Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 29.11.2016
[Aktenzeichen: OVG 6 B 84.15]) - Bundestag hat Auskunftspflicht über Sachleistungskonsum von Bundestagsabgeordneten
(Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11.10.2016
[Aktenzeichen: OVG 6 S 23.16])
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Dokument-Nr. 24647
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