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Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17.03.2015
- OVG 12 S 4.15 -
Körperwelten-Dauerausstellung "Menschen Museum" darf vorerst geöffnet bleiben
Sofortige Schließung der Ausstellung zur Vermeidung einer Beeinträchtigung des allgemeinen Sittlichkeitsempfindens oder zur Achtung der Menschenwürde nicht nötig
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat im Eilverfahren entschieden, dass die Körperwelten-Dauerausstellung vorerst geöffnet bleiben darf und damit im Ergebnis die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin bestätigt und die Beschwerde des Bezirksamts Mitte zurückgewiesen.
Im zugrunde liegenden Streitfall vertrat das Bezirksamt den Standpunkt, dass die Dauerausstellung von plastinierten menschlichen Körpern und Körperteilen im Gebäude des Fernsehturms am Alexanderplatz der Genehmigung nach dem Berliner
Vollständige Untersagung der Ausstellung bedenklich
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat in dem gegen die Untersagungsverfügung gerichteten Eilverfahren offen gelassen, ob die
Besuch der Ausstellung bleibt freie Entscheidung jedes Einzelnen
Der 1. Senat des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg habe im Jahre 2009 zwar ein Verbot von sogenannten Live-Präparationen bestätigt, die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.03.2015
Quelle: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg/ra-online
- Körperwelten: "Schwebender Akt" verboten
(Verwaltungsgericht Augsburg, Beschluss vom 04.09.2009
[Aktenzeichen: Au 7 S 09.1266]) - VG Bremen: Kein Verbot für "Körperwelten"-Ausstellung
(Verwaltungsgericht Bremen, Beschluss vom 12.03.2010
[Aktenzeichen: 2 V 142/10]) - Körperwelten-Ausstellung bedarf keiner Genehmigung nach dem Bestattungsgesetz
(Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 16.12.2014
[Aktenzeichen: VG 21 K 346.14])
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Dokument-Nr. 20777
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