wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Samstag, 20. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Naumburg, Urteil vom 15.09.2006
10 U 16/06 -

OLG zur Wartepflicht auf dem Beschleunigungsstreifen einer Autobahn

Fließender Verkehr hat Vorfahrt

Wer auf dem Beschleunigungsstreifen auf der Autobahn fährt, darf nicht einfach seine Auffahrt auf die Autobahn erzwingen. Der fließende Verkehr hat Vorfahrt. Wer auf dem Beschleunigungsstreifen fährt, muss warten. Dies geht aus einem Urteil des Oberlandegerichts Naumburg hervor, das einen LKW-Fahrer, der allzu sorglos auf die Autobahn gefahren war, zu einer 70 prozentigen Haftung verurteilte.

Im vorliegenden Fall verursachte ein LKW-Fahrer einen Unfall auf der Autobahn. Er wechselte vom Beschleunigungsstreifen auf die Autobahn. Da er noch sehr langsam war, zwang er einen von hinten herannahenden Autofahrer zu einer Vollbremsung. Zwar gelang es dem Autofahrer noch rechtzeitig zu bremsen, doch der hinter ihm fahrende LKW fuhr auf ihn auf.

Das Gericht verurteilte den auf die Autobahn eingefahrenen LKW-Fahrer zu einer Haftungsquote von 70 Prozent. Er sei grob fahrlässig gefahren. Zwar diene der Beschleunigungsstreifen dem zügigen Einfädeln, jedoch habe der durchgehende Verkehr stets Vorfahrt. Der Einfädelnde habe außerdem gesteigerte Sorgfaltspflichten. Er dürfe nur Lücken nutzen, die den Autobahnverkehr nicht wesentlich verlangsamen bzw. müsse der Autobahnverkehr die Möglichkeit haben, auf die Überholspur zu wechseln.

Im Fall habe sich aber auch der auffahrende LKW-Fahrer nicht richtig verhalten. Die Einfädelungsabsicht des einfahrenden LKWs sei frühzeitig erkennbar gewesen. Daher hätte der auffahrende LKW-Fahrer z.B. Abbremsen oder einen Spurwechsel vornehmen müssen.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.09.2007
Quelle: ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Verkehrsrecht | Straßenverkehrsrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 4812 Dokument-Nr. 4812

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil4812

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?


Wenn Sie einen Anwalt suchen, kann Ihnen unser Partnerportal, das Deutsche Anwaltsregister, sicher helfen:
einen Anwalt über das Deutsche Anwaltsregister suchenSie suchen einen Anwalt?
Das Deutsche Anwaltsregister hilft ...

kostenlose-urteile.de - kostenlos Urteile recherchieren, ohne Abo - kostenlos Urteile lesen, ohne Zeitbeschränkung

einige wichtige Links:Startseite | Datenschutzerklärung | Impressum | Kontakt | über uns

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH



Werbung