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Oberlandesgericht München, Urteil vom 19.05.2017
- 10 U 4256/16 -
Kein Mitverschulden eines Leichtkraftradfahrers an Unfallfolgen aufgrund fehlender Motorradstiefel
Kein allgemeines Verkehrsbewusstsein zum Tragen von Motorradstiefeln innerhalb geschlossener Ortschaften
Ein Leichtkraftradfahrer trifft wegen fehlender Motorradstiefel kein Mitverschulden an den Folgen eines Verkehrsunfalls innerhalb einer geschlossenen Ortschaft, wenn das allgemeine Verkehrsbewusstsein das Tragen von Motorradstiefeln für Leichtkraftradfahrer innerhalb geschlossener Ortschaften nicht vorsieht. Dies hat das Oberlandesgericht München entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall kam es an einem Abend im November 2012 in einer bayerischen Stadt zwischen einem Pkw-Fahrer und dem Fahrer eines Leichtkraftrads zu einem
Kein Mitverschulden an Unfallfolgen wegen fehlender Motorradstiefel
Das Oberlandesgericht München lastete dem Leichtkraftradfahrer kein
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.12.2018
Quelle: Oberlandesgericht München, ra-online (vt/rb)
- Landgericht Landshut, Urteil vom 22.09.2016
[Aktenzeichen: 81 O 2823/13]
- Keine Pflicht zum Tragen von Motorradschuhen zur Verringerung des Verletzungsrisikos
(Oberlandesgericht Nürnberg, Beschluss vom 09.04.2013
[Aktenzeichen: 3 U 1897/12]) - Kein Mitverschulden wegen fehlenden Beinschutzes beim Fahren einer Harley Davidson
(Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 07.06.2018
[Aktenzeichen: 2-01 S 118/17])
Jahrgang: 2017, Seite: 2838 NJW 2017, 2838 | Zeitschrift: Blätter Straßenverkehrsrecht (SVR)
Jahrgang: 2017, Seite: 423 SVR 2017, 423 | Zeitschrift für Schadenrecht (zfs)
Jahrgang: 2017, Seite: 673 zfs 2017, 673
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Dokument-Nr. 26822
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