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Oberlandesgericht München, Urteil vom 08.07.2016
- 10 U 3138/15 -
Leichte Prellungen von über zwei Wochen aufgrund unverschuldeten Verkehrsunfalls rechtfertigen Schmerzensgeld von 250 EUR
Kein höheres Schmerzensgeld aufgrund Geringfügigkeit der Verletzungen
Erleidet ein Verkehrsunfallopfer leichte Prellungen, die mit Ibuprofen 600 behandelt werden können und zwei Wochen anhalten, rechtfertigt dies ein Schmerzensgeld von 250 EUR. Ein höheres Schmerzensgeld kommt aufgrund der Geringfügigkeit der Verletzungen nicht in Betracht. Dies hat das Oberlandesgericht München entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall erlitt ein Verkehrsteilnehmer aufgrund eines unverschuldeten Verkehrsunfalls leichte
Anspruch auf Schmerzensgeld aufgrund leichter Prellungen
Das Oberlandesgericht München entschied nur zum Teil zu Gunsten des Unfallopfers. Ihm stehe aufgrund der erlittenen
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.11.2017
Quelle: Oberlandesgericht München, ra-online (vt/rb)
- Landgericht München I, Urteil vom 07.08.2015
[Aktenzeichen: 17 O 9215/14]
Jahrgang: 2017, Seite: 38 DAR 2017, 38 | Neue Juristische Online-Zeitschrift (NJOZ)
Jahrgang: 2017, Seite: 881 NJOZ 2017, 881 | Zeitschrift: Blätter Straßenverkehrsrecht (SVR)
Jahrgang: 2016, Seite: 421 SVR 2016, 421
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Dokument-Nr. 25093
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