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Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 20.02.1987
- Ss 12/87 (Z) -
Hören von Musik über Kopfhörer während des Radfahrens ist bei Gehörbeeinträchtigung verboten
Fehlende Wahrnehmung von Verkehrsgeräuschen
Ein Radfahrer darf dann keine Musik über Kopfhörer hören, wenn dies zu einer Beeinträchtigung des Gehörs führt und somit Verkehrsgeräusche nicht mehr wahrgenommen werden können. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein
Walkmanbenutzung nur bei fehlender Beeinträchtigung des Gehörs
Das Oberlandesgericht Köln bestätigte die Entscheidung
Vorliegen einer erheblichen Gehörsbeeinträchtigung nicht erforderlich
Es sei zudem nicht erforderlich, so das Oberlandesgericht, dass eine erhebliche Gehörsbeeinträchtigung vorliegt. Es genüge vielmehr eine bereits geringfügige Überschreitung
Beeinträchtigung des Hörvermögens durch erlaubte bzw. vorgeschriebene Ausrüstung unerheblich
Es sei nach Ansicht des Oberlandesgerichts darüber hinaus unerheblich, ob es durch erlaubte bzw. vorgeschriebene Ausrüstungen, wie zum Beispiel ohrenschützende Wintermützen oder Schutzhelme, ebenfalls zu einer
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.02.2015
Quelle: Oberlandesgericht Köln, ra-online (zt/VRS Bd. 73 bzw. Jahresband 1987, 148/rb)
Rechtsfragen zum diesem Thema auf refrago:
Jahrgang: 1987, Seite: 549 NStZ 1987, 549 | Verkehrsrechts-Sammlung (VRS), Band: 73, Seite: 148 VRS 73, 148
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Dokument-Nr. 20474
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