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Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 11.09.2009
- 6 W 95/09 -
Filesharing: Angeblicher Missbrauch des W-LAN-Netzes zur Nutzung einer Musiktauschbörse
Bei Filesharing-Fällen reicht der Abwesenheitseinwand allein nicht aus
Die Behauptung, zum Zeitpunkt der Tat nicht zuhause gewesen zu sein, reicht nicht aus, den Verdacht des Rechteverstoßes zu erschüttern. Die Anwesenheit einer Person ist nicht notwendig, damit ein Computer Kontakt zu einer Musiktauschbörse im Internet aufnimmt. Auch der Vortrag der theoretischen Möglichkeit, ein Dritter könnte sich über das kabellose Netzwerk unberechtigten Zugang zum eigenen Internetanschluss verschafft haben, muss zweifelsfrei bewiesen werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln hervor.
Im vorliegenden Fall geht es um die Klage eines Musikrechteinhabers gegen eine Privatperson, die ein Musikalbum auf einer
Das angeblich ausgespähte Passwort wurde anschließend nicht geändert
Das Oberlandesgericht Köln sah es als erwiesen an, dass das geschützte Werk von einer der Beklagten zugeteilten IP-Adresse aus der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurde (§ 19 a UrhG). Dies lege die Vermutung nahe, dass die Beklagte für die
Anwesenheit von Personen nicht notwendig, damit Computer Kontakt zu Tauschbörse aufnimmt
Der Hinweis, sie und ihr Sohn seien zum Zeitpunkt der Feststellung des Rechteverstoßes gar nicht zuhause gewesen, erschüttere den
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.03.2012
Quelle: ra-online, Oberlandesgericht Köln (vt/st)
- Landgericht Köln, Beschluss
[Aktenzeichen: 28 O 405/09]
- "Sommer unseres Lebens"-Fall: Inhaber eines Internetanschlusses muss für ausreichende Sicherung seines WLAN-Anschlusses sorgen
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 12.05.2010
[Aktenzeichen: I ZR 121/08]) - Keine Einstandspflicht des Inhabers eines Internetanschlusses für die unberechtigte Nutzung einer WLAN-Verbindung
(Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 01.07.2008
[Aktenzeichen: 11 U 52/07])
Jahrgang: 2010, Seite: 44 MMR 2010, 44
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Dokument-Nr. 13173
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