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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Internetanschluss“ veröffentlicht wurden
Bundesgerichtshof, Urteil vom 04.05.2023
- III ZR 88/22 -
BGH zur Endgerätewahlfreiheit bei einem Mobilfunkvertrag mit Internetnutzung
Mobilfunkanbieter dürfen Gerätewahl nicht einschränken
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass in einem Mobilfunkvertrag die Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Telekommunikationsunternehmens unwirksam ist, mit der der Gebrauch des Internetzugangs auf Endgeräte beschränkt wird, die eine mobile Nutzung unabhängig von einem permanenten kabelgebundenen Stromanschluss ermöglichen.
Der Kläger ist in die Liste qualifizierter Einrichtungen nach § 4 UKlaG eingetragen. Das beklagte Telekommunikationsunternehmen verwendet in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Mobilfunkverträge mit Internetnutzung u.a. die folgende Bestimmung: "Der mobile Internetzugang kann/darf nur mit Smartphones, Tablets oder sonstigen Geräten genutzt werden, die eine mobile Nutzung unabhängig von einem permanenten kabelgebundenen Stromanschluss ermöglichen (nicht z.B. in stationären LTE-Routern)." Der Kläger nimmt die Beklagte darauf in Anspruch, es zu unterlassen, in Bezug auf Telekommunikationsverträge mit Verbrauchern diese oder eine inhaltsgleiche... Lesen Sie mehr
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 18.02.2019
- 1 BvR 2556/17 -
BVerfG zur Darlegungslast bei Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing
Schweigen aus taktischen Erwägungen zum Schutz der Familie darf nicht Umgehung der Haftung für Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums dienen
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass das Grundrecht auf Achtung des Familienlebens aus Art. 6 Abs. 1 GG einer zivilprozessualen Obliegenheit der Inhaber eines Internetanschlusses nicht entgegensteht, zu offenbaren, welches Familienmitglied den Anschluss genutzt hat, wenn über den Anschluss eine Urheberrechtsverletzung begangen wurde. Das Gericht nahm damit die Verfassungsbeschwerde eines Elternpaares gegen eine Verurteilung zu Schadensersatz und Erstattung von Abmahnkosten nicht zur Entscheidung an. Das Elternpaar wusste zwar, welches seiner Kinder Musikinhalte urheberrechtswidrig öffentlich zugänglich gemacht hatte, hatte dies aber im Zivilprozess nicht offengelegt. Aus Art. 6 Abs. 1 GG ergibt sich danach zwar ein Recht, Familienmitglieder nicht zu belasten, nicht aber ein Schutz vor negativen prozessualen Folgen dieses Schweigens.
Die Beschwerdeführer des zugrunde liegenden Verfahrens sind als Ehepaar gemeinsame Inhaber eines Internetanschlusses. Über den Anschluss wurde ein Musikalbum mittels einer sogenannten Filesharing-Software in einer Internet-"Tauschbörse" zum Herunterladen angeboten. Der Klägerin des Ausgangsverfahrens (im Folgenden: Klägerin) stehen die Verwertungsrechte an den betroffenen Musiktiteln... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 18.01.2019
- 29 C 2227/18 (85) -
Anschlussinhaber haftet bei Filesharing über "Familienanschluss"
Inhaber eines Familienanschlusses muss Tatsachen für Nutzung des Internets durch Familienmitglieder darlegen können
Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass der Inhaber eines Internetanschlusses für Urheberrechtsverletzungen durch "Filesharing" haftet, auch wenn nicht sicher ist, dass der Anschlussinhaber selbst der Täter ist und es sich um einen "Familienanschluss" handelt.
In dem zugrundeliegenden Fall war der Film "Divergent - Die Bestimmung" über eine Tauschbörse an einem bestimmten Tag illegal zum Download über eine IP-Adresse angeboten worden, die dem Anschluss der Beklagten zugeordnet war. Die Rechteinhaberin nahm die Beklagte auf Schadensersatz und Abmahnkosten in Anspruch. Die Beklagte verwies darauf, dass sie den Film zu keinem Zeitpunkt über... Lesen Sie mehr
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Amtsgericht München, Urteil vom 25.05.2018
- 172 C 10218/18 -
Streit um offene Forderungen: Festnetz- und Internetprovider muss gesperrten Internetanschluss nicht vor Entscheidung im ordentlichen Gerichtsverfahren freischalten
Gericht verweist auf vorübergehende Nutzung des Internets per Handy und (Prepaid-)Telefon- und Internetverträge
Das Amtsgericht München hat entschieden, dass die Sperrung des Internetanschlusses wegen Zahlungsstreitigkeiten zwischen Kunden und Anbieter nicht einstweilig vor einer Entscheidung in einem ordentlichen Gerichtsverfahren aufgehoben werden muss. Das Amtsgericht München wies damit den Antrag eines Justizbeamten zurück, seinen Münchner Festnetz- und Internetprovider im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes anzuweisen, die Sperrung seines DSL-Internetanschlusses vorläufig aufzuheben.
Der Antragsteller des zugrunde liegenden Streitfalls behauptete, anlässlich seines Umzugs zum 1. März 2018 ins Freiburger Umland sei die Handhabung der Umstellung seines DSL-Anschlusses durch die Mitarbeiter seines Internetproviders mangelhaft gewesen. Zu zwei vorab angekündigten Terminen sei der Techniker gar nicht, dann einmal erschienen, ohne aber eine Internetverbindung am neuen... Lesen Sie mehr
Amtsgericht München, Urteil vom 24.10.2017
- 283 C 12006/17 -
Kein Anspruch auf Schadensersatz wegen Nutzungsausfalls des digitalen Fernsehkabelanschlusses
Ausfall eines reinen Fernsehkabelanschlusses wirkt sich nicht signifikant auf materiale Grundlage der Lebenshaltung aus
Das Amtsgericht München hat entschieden, dass der vorübergehende Verlust eines Fernsehkabelanschlusses keinen Anspruch auf Schadensersatz wegen Nutzungsausfalls begründet. Das Gericht wies damit einen Antrag auf Zahlung von 1.600 Euro an Schadensersatz aufgrund des Nutzungsausfalls eines digitalen Fernsehkabelanschlusses ab.
Die Beklagte des zugrunde liegenden Streitfalls hatte sich vertraglich zur Bereitstellung eines TV-Basis HD Kabelanschlusses verpflichtet. Seit dem 13. Februar 2017 war kein Fernsehempfang über die Beklagte mehr möglich. Die Beklagte nutzte das "OPAL-Netz" der Telekom, welches von dieser abgeschaltet wurde und nicht weiter betrieben wird.Der Kläger ist der Auffassung,... Lesen Sie mehr
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Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 24.10.2017
- 5 TaBV 9/17 -
Schwerbehindertenvertretung einer Polizeidienststelle hat keinen Anspruch auf Smartphone
Arbeit der Schwerbehindertenvertretung durch Festnetzanschluss und PC mit Internetzugang möglich
Die Schwerbehindertenvertretung einer Polizeidienststelle hat trotz Schichtarbeit und Außendienst keinen Anspruch auf ein Smartphone, wenn ein Festnetzanschluss und ein PC mit Internetzugang vorhanden sind. Dies hat das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall beantragte die Schwerbehindertenvertretung einer Polizeiinspektion in Mecklenburg-Vorpommern das Überlassen eines Smartphones. Zur Begründung wurde angeführt, dass andernfalls angesichts des Außen- und Schichtdienstes der Vertrauensperson eine Kontaktaufnahme sehr schwierig sei. Da der Dienstherr es für ausreichend hielt, dass die Schwerbehindertenvertretung... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Nürnberg, Urteil vom 25.10.2017
- 32 C 3784/17 -
Abmahnung wegen Filesharing bei Familien-Internetzugang: Hardware der Kinder muss kontrolliert werden
Täterschaftsvermutung eines Anschlussinhabers bei Urheberrechtsverletzungen kann widerlegt werden
Wird ein Anschlussinhaber wegen Urheberrechtsverletzungen abgemahnt, so ist dieser verpflichtet nach einer Abmahnung im Rahmen seiner Aufsichtspflicht die von minderjährigen Kindern genutzte Hardware darauf zu kontrollieren, ob dort die von der Abmahnung betroffenen Programme oder Dateien vorhanden sind. Dies hat das Amtsgericht Nürnberg entschieden.
Im hier zu entscheidenden Fall produziert und vermarktet die Klägerin digitale Entertainmentprodukte, wie etwa Spiele oder DVD-Filme. Im Sommer 2013 wurde vom Internetanschluss des Beklagten ein Computerspiel der Klägerin mittels einer sogenannten Tauschbörse Dritten illegal zum Download angeboten. Den Internetanschluss des Beklagten nutzten auch seine Ehefrau sowie der damals 18-jährige... Lesen Sie mehr
Landgericht Saarbrücken, Urteil vom 22.03.2016
- 7 S 12/15 -
Anschlussinhaber muss bei Rechtsverletzung aufgrund illegalen Filesharings durch einen Nutzer des Anschlusses Namen sämtlicher Nutzer angeben
Anschlussinhaber treffen Nachforschungspflichten
Wird ein Anschlussinhaber wegen illegalen Filesharings über seinen Anschluss in Anspruch genommen, genügt es nicht, dass er seine Täterschaft abstreitet und anführt, die Urheberrechtsverletzung könne von einem anderen Nutzer des Anschlusses verübt worden sein. Ihn trifft vielmehr eine Nachforschungspflicht. Er muss mindestens die Namen der Nutzer angeben. Dies hat das Landgericht Saarbrücken entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall wurde dem Inhaber eines Internetanschlusses vorgeworfen im Mai 2010 einen urheberrechtlich geschützten Film heruntergeladen zu haben. Diesen Vorwurf wies der Anschlussinhaber zurück und verwies darauf, dass noch andere Personen im Haushalt den Anschluss nutzten. Der Rechteinhaberin war dies offenbar egal und erhob Klage auf Zahlung von Schadensersatz.... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 30.03.2017
- I ZR 19/16 -
Eltern müssen Namen des für einen Filesharing-Verstoß verantwortlichen Kindes bekannt geben
BGH zum Filesharing über einen Familienanschluss
Hat ein Anschlussinhaber im Rahmen der ihm obliegenden Nachforschungen den Namen des Familienmitglieds erfahren, das eine Rechtsverletzung beim Filesharing in einer Internet-Tauschbörse begangen hat, muss er dessen Namen offenbaren, wenn er eine eigene Verurteilung abwenden will. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Verfahrens hatte die Verwertungsrechte an den auf dem Musikalbum "Loud" der Künstlerin Rihanna enthaltenen Musiktiteln inne. Sie nahm die Beklagten wegen Urheberrechtsverletzung auf Schadensersatz in Höhe von mindestens 2.500 Euro sowie auf Ersatz von Abmahnkosten in Höhe von 1.379,80 Euro in Anspruch, weil diese Musiktitel über den Internetanschluss... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 24.11.2016
- I ZR 220/15 -
Inhaber eines Internetanschlusses muss voreingestelltes WLAN-Passwort auf Router grundsätzlich nicht ändern
Bundesgerichtshof verneint Störerhaftung für passwortgesichertes WLAN
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Inhaber eines Internetanschlusses mit WLAN-Funktion nicht verpflichtet ist, das vom Hersteller voreingestellte WLAN-Passwort zu ändern. Der Inhaber haftet daher nicht als Störer für die über diesen Internetanschluss von einem unbekannten Dritten begangenen Urheberrechtsverletzungen.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Verfahrens ist Inhaberin von Verwertungsrechten an dem Film "The Expendables 2". Sie nimmt die Beklagte wegen des öffentlichen Zugänglichmachens dieses Filmwerks im Wege des "Filesharing" auf Ersatz von Abmahnkosten in Anspruch. Der Film ist im November und Dezember 2012 zu verschiedenen Zeitpunkten über den Internetanschluss der Beklagten durch einen... Lesen Sie mehr
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