wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Dienstag, 10. Dezember 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 24.03.2009
5 U 76/09 -

Gummimatte über einem Wasserschlauch auf einem Weihnachtsmarkt genügt der Verkehrssicherungspflicht

Beklagte hatte den auf dem Pflaster verlegten schmalen Schlauch für die Benutzer des Weihnachtsmarktes hinreichend gesichert

Eine Gummimatte über einem Schlauch reicht aus, damit dieser von den Besuchern eines Weihnachtsmarktes wahrgenommen wird. Kommt es trotzdem zu einem Sturz, ist dieser auf die Unachtsamkeit des Fußgängers zurückzuführen. Dies geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz hervor.

Die Klägerin im vorliegenden Fall war auf einem Weihnachtsmarkt zu Fall gekommen und hatte sich bei dem Sturz verletzt. Sie war im Bereich einer 120 cm breiten und 0,5 cm dicken dunklen Gummimatte über einen mittig unter der Matte verlegten 2,5 cm dicken Wasserschlauch gestolpert. Die Klägerin lastete dem Beklagten an, weiterreichende Sicherungsmaßnahmen versäumt zu haben.

Verantwortlicher muss vor solchen Gefahren schützen oder warnen, die nicht vorhersehbar und nicht ohne Weiteres erkennbar sind

Das Oberlandesgericht Koblenz stellte jedoch keinen Anspruch der Klägerin gegen den Beklagten fest. Es sei zwar richtig, dass der Betreiber des Standes, der durch den Schlauch mit Wasser versorgt wurde, verpflichtet gewesen sei, die Besucher vor solchen Gefahren zu schützen oder zu warnen, die sich aus der Beschaffenheit der dem Verkehr eröffneten Sache ergeben hätten und nicht vorhersehbar und nicht ohne Weiteres erkennbar gewesen seien. Der obliegenden Verkehrssicherungspflicht genüge es, wenn der Wasserschlauch mit schwarzen Gummimatten abgedeckt werde. Hierdurch habe der Beklagte den auf dem Pflaster verlegten und dort nicht ohne Weiteres erkennbaren schmalen Schlauch für die Benutzer des Weihnachtsmarktes hinreichend gesichert.

Eine nur 3 cm hohe Schwelle kann nicht als "Hindernis" bezeichnet werden

Besucher eines Weihnachtsmarktes würden sich im Allgemeinen schlendernd mit kleinem Schritt bewegen. Daher sei zu erwarten, dass sie bei einem Fußschritt ohne Blickkontakt zum Boden zunächst auf den lediglich 5 mm hohen Randbereich der Gummimatte treten würden. Dieser Untergrund unterscheide sich deutlich von der umgebenden Pflasterung und müsse jeden Besucher, der in seinem Wahrnehmungsvermögen nicht beeinträchtigt sei, dazu veranlassen, den Blick auf den Boden zu richten. Die mittig unter der Matte verlaufende, insgesamt nur 3 cm hohe Schwelle als "Hindernis" zu bezeichnen, halte das Gericht für überzogen. Eines Hinweises, etwa durch in Augenhöhe platzierte Warntafeln, habe es nicht bedurft. Besucher, die außerhalb der gewöhnlichen Öffnungszeiten die Matte mit dem darunter verlegten Schlauch zügigen Schrittes überquerten, seien nicht jenen Ablenkungen ausgesetzt, die für Besucher des Weihnachtsmarktes während der Betriebszeit bestünden. Die Gummimatte habe sich bei dem zu erwartenden Erstkontakt im niedrigen Randbereich derart deutlich vom Untergrund abgehoben, dass der bedauerliche Sturz und seine Folgen zur Überzeugung des Gerichts auf einer Unachtsamkeit der Klägerin beruhe.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.12.2012
Quelle: ra-online, Oberlandesgericht Koblenz (vt/st)

Vorinstanz:
  • Landgericht Koblenz, Urteil vom 18.12.2008
    [Aktenzeichen: 9 O 230/08]
Aktuelle Urteile aus dem Schadensersatzrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR)
Jahrgang: 2009, Seite: 806
MDR 2009, 806
 | Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR)
Jahrgang: 2009, Seite: 1473
NJW-RR 2009, 1473
 | Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV)
Jahrgang: 2010, Seite: 88
NZV 2010, 88

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 12950 Dokument-Nr. 12950

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil12950

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?