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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Gummimatte“ veröffentlicht wurden
Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 24.03.2009
- 5 U 76/09 -
Gummimatte über einem Wasserschlauch auf einem Weihnachtsmarkt genügt der Verkehrssicherungspflicht
Beklagte hatte den auf dem Pflaster verlegten schmalen Schlauch für die Benutzer des Weihnachtsmarktes hinreichend gesichert
Eine Gummimatte über einem Schlauch reicht aus, damit dieser von den Besuchern eines Weihnachtsmarktes wahrgenommen wird. Kommt es trotzdem zu einem Sturz, ist dieser auf die Unachtsamkeit des Fußgängers zurückzuführen. Dies geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz hervor.
Die Klägerin im vorliegenden Fall war auf einem Weihnachtsmarkt zu Fall gekommen und hatte sich bei dem Sturz verletzt. Sie war im Bereich einer 120 cm breiten und 0,5 cm dicken dunklen Gummimatte über einen mittig unter der Matte verlegten 2,5 cm dicken Wasserschlauch gestolpert. Die Klägerin lastete dem Beklagten an, weiterreichende Sicherungsmaßnahmen versäumt zu haben.Das Oberlandesgericht Koblenz stellte jedoch keinen Anspruch der Klägerin gegen den Beklagten fest. Es sei zwar richtig, dass der Betreiber des Standes, der durch den Schlauch mit Wasser versorgt wurde, verpflichtet gewesen sei, die Besucher vor solchen Gefahren... Lesen Sie mehr
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Landgericht Coburg, Urteil vom 12.03.2008
- 21 O 645/07 -
Sturz auf wegrutschender Gummimatte: Zu den Anforderungen an die Absicherung eines Hauszugangs
Wenn die Anti-Rutsch-Matte zur Rutschfalle wird
Die kalte Jahreszeit verlangt auch Hauseigentümern besondere Vorsicht und Vorsorge ab. So müssen sie sicherstellen, dass im Zugangsbereich ihres Anwesens ausgelegte Fußmatten nicht im Zusammenspiel mit sich darunter bildendem Eis zur gefährlichen Rutschfalle werden. Anderenfalls haften sie für Stürze von Hausbesuchern.
Das zeigt eine Entscheidung des Landgerichts Coburg, mit der ein Hauseigentümer zur Zahlung von rund 13.600 € Schadensersatz und Schmerzensgeld verurteilt wurde. Dieser Betrag wurde einer Fußgängerin zugesprochen, die auf einer wegrutschende Gummimatte stürzte und sich dabei schwer verletzte.Zu dem Hausanwesen des Beklagten führt eine Holzbrücke über einen Teich. Bei... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Koblenz, Beschluss vom 28.03.2008
- 5 U 101/08 -
Keine winterliche Streu- und Räumungspflicht in der Nacht
Streupflicht beginnt ab ca. 7.00 Uhr
Stürzt ein Arbeitnehmer frühmorgendlich auf einer schneeglatten Gummimatte auf der Außentreppe des Betriebsgebäudes kann er vom Vermieter des Gebäudes keinen Schadenersatz verlangen. Dies hat das Oberlandesgericht Koblenz entschieden.
Die Klägerin verließ nach Ende ihrer Nachtschicht in den frühen Morgenstunden eines Dezembertages, deutlich vor 7.00 Uhr, ihre Arbeitsstätte und stürzte auf der Außentreppe, die mit einer Gummimatte belegt war. Sie hat vom Vermieter des Gebäudes Schadenersatz verlangt, da dieser trotz nächtlichen Schneefalls nicht gestreut habe.Das Landgericht Koblenz hat die Klage... Lesen Sie mehr
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