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Freitag, 19. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Unachtsamkeit“ veröffentlicht wurden

Sozialgericht Osnabrück, Urteil vom 07.02.2019
- S 19 U 40/18 -

Arbeitsunfall auch bei Cannabis-Konsum nicht ausgeschlossen

Verbotswidriges Handeln schließt Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung nicht grundsätzlich aus

Das Sozialgericht Osnabrück hat entschieden, dass ein versicherter Wegeunfall nicht dadurch generell ausgeschlossen ist, dass der Versicherte Cannabis konsumiert hat.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der 1981 geborene Kläger erlitt am 4. Mai 2017 gegen 13.30 Uhr auf dem direkten Weg von seinem Wohnort zum Beschäftigungsort einen Verkehrsunfall. Der Kläger war mit einem E-Fahrrad unterwegs. Bei einer Straßenüberquerung übersah er einen von rechts kommenden Pkw. Dieser konnte nicht mehr rechtzeitig bremsen. Der Kläger schlug mit dem Körper auf die Windschutzscheibe des Pkw auf. Im Zuge des Ermittlungsverfahrens gab er an, dass er am Abend vor dem Unfall zwischen 20 und 22 Uhr eine Cannabis-Zigarette geraucht habe. Er habe regelmäßig Cannabis geraucht. Die Wirkung halte bei ihm aber nur wenige Stunden... Lesen Sie mehr

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Amtsgericht Ansbach, Urteil vom 16.02.2018
- 4 C 707/17 -

Parkplatzunfall: Bei Unachtsamkeit beider Unfallbeteiligter haftet jeder Fahrzeugbesitzer zu 50 %

Nicht eingehaltener Seitenabstand einerseits und nicht ausgeführter Schulterblick beim Aussteigen andererseits führt zur hälftigen Teilung des Schadens

Kommt es auf einem Parkplatz zu einem Unfall zweiter Fahrzeuge beim Einparken, haften beide Unfallbeteiligten zu jeweils 50 %, wenn beiden Parteien ein unachtsames Verhalten vorgeworfen werden kann. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Ansbach hervor.

Im zugrunde liegenden Fall ereignete sich am Vormittag des 24. Oktober 2016 auf einem Parkplatzgelände in Ansbach ein Verkehrsunfall zwischen zwei Pkw. Die Fahrer beider Fahrzeuge waren dort auf der vergeblichen Suche nach einem Parkplatz. Das Fahrzeug des Klägers stand dabei mit ausgeschaltetem Motor am rechten Fahrbahnrand, weil die Fahrerin aussteigen wollte. Während sie die Tür... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 30.10.2012
- I-24 U 38/12 -

Sturz über Lichtschachtkante: Verunfallte Person hat wegen eigener Unachtsamkeit keinen Anspruch auf Schmerzensgeld

Erkennbare Gefahrenlagen erfordern eine besondere Vorsicht des Fußgängers

Stürzt ein Passant wegen eigener Unachtsamkeit über die Kante eines Kellerlicht­schachtes, so haftet der Hauseigentümer nicht wegen einer Verkehrs­sicherungs­pflichtverletzung. Denn eine erkennbare Gefahrenlage muss mit besonderer Vorsicht begegnet werden. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall klagte eine Passantin gegen einen Hauseigentümer auf Schmerzensgeld wegen eines erlittenen Bruchs des rechten Oberarms. Sie behauptete, dass sie am Abend des 28. Februars 2010 über eine Kante des zum Haus des Beklagten gehörenden Kellerlichtschachtes gestolpert sei, da die Umrandung des Lichtschachtes mindestens 3 cm aus dem Boden herausgeragt habe. Die Fußgängerin... Lesen Sie mehr

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Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 15.04.1976
- 12 U 122/75 -

Mit unvorsichtigem Verhalten von Fußgängern muss zur Karnevalszeit gerechnet werden

Autofahrer haftet für entstandenen Schaden aus einem Unfall

Wird ein Fußgänger aufgrund seines unvorsichtigen Verhaltes zur Karnevalszeit von einem Auto angefahren, so haftet der Autofahrer für den entstandenen Schaden mit. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall lief ein Fußgänger auf die Fahrbahn einer Straße und wurde dabei von einem Auto angefahren. Der Unfall geschah am Karnevalssamstag gegen 17 Uhr. In unmittelbarer Nähe des Unfallortes befand sich eine Kirmes. Der Passant wurde bei dem Unfall verletzt und klagte daher auf Schadenersatz.Das Oberlandesgericht Düsseldorf entschied zu... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 24.03.2009
- 5 U 76/09 -

Gummimatte über einem Wasserschlauch auf einem Weihnachtsmarkt genügt der Verkehrssicherungspflicht

Beklagte hatte den auf dem Pflaster verlegten schmalen Schlauch für die Benutzer des Weihnachtsmarktes hinreichend gesichert

Eine Gummimatte über einem Schlauch reicht aus, damit dieser von den Besuchern eines Weihnachtsmarktes wahrgenommen wird. Kommt es trotzdem zu einem Sturz, ist dieser auf die Unachtsamkeit des Fußgängers zurückzuführen. Dies geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz hervor.

Die Klägerin im vorliegenden Fall war auf einem Weihnachtsmarkt zu Fall gekommen und hatte sich bei dem Sturz verletzt. Sie war im Bereich einer 120 cm breiten und 0,5 cm dicken dunklen Gummimatte über einen mittig unter der Matte verlegten 2,5 cm dicken Wasserschlauch gestolpert. Die Klägerin lastete dem Beklagten an, weiterreichende Sicherungsmaßnahmen versäumt zu haben.... Lesen Sie mehr

Landgericht Wiesbaden, Urteil vom 02.12.2011
- 9 S 16/11 -

Keine Haftung nach Kollision mit Fahrertür eines geparkten Pkw

Unachtsames Öffnen der Fahrertür zur Fahrbahn verstößt gegen Verhaltensmaßregeln des § 14 StVO

Wer die Tür eines geparkten Fahrzeugs zur Straßenseite hin öffnen will, muss sich zunächst vergewissern, dass sich kein Verkehr nähert. Die Sorgfaltsanforderungen des § 14 StVO gelten für alle Handlungen, die mit dem Vorgang des Aussteigens in Verbindung stehen. Erst mit Verlassen der Fahrbahn kann dieser Vorgang als beendet angesehen werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Wiesbaden hervor.

Im vorliegenden Fall kam es zu einer Kollision eines am Straßenrand geparkten Fahrzeugs mit einem sich nähernden Daimler-Chrysler, nachdem der Halter des geparkten Fahrzeugs die Tür zur Fahrbahnseite hin geöffnet hatte. Der Halter des stehenden Pkw klagte daraufhin gegen den Fahrer auf Zahlung eines Schadensersatzes in Höhe von 4.238 Euro.Nach Auffassung des Landgerichts... Lesen Sie mehr

Landgericht Magdeburg, Urteil vom 30.12.2010
- 10 O 1672/10 -

In fremden Häusern ist beim Öffnen von Türen besondere Vorsicht geboten

Kein Anspruch auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld bei Unachtsamkeit

Wer sich in fremden Räumlichkeiten befindet, ist zu besonderer Vorsicht verpflichtet, um eine Selbstgefährdung auszuschließen. Dies hat das Landgericht Magdeburg entschieden.

Im vorliegenden Fall hat die 55jährige Klägerin im Februar 2009 ein Kosmetikstudio in Wernigerode besucht. Auf dem Rückweg von der im Hausflur befindlichen Toilette irrte sich die Klägerin, öffnete die falsche Tür und stürzte eine steile unbeleuchtete Kellertreppe hinab, deren erste Stufe fehlte. Beim Sturz in den Keller verletzte sich die Klägerin, Brille, Uhr und Kleidung wurden beschädigt.... Lesen Sie mehr




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