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Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 28.08.2014
- 13 U 15/14 -
Von einem auf einem Abschleppwagen stehenden Fahrzeug geht keine Betriebsgefahr aus
Abschleppwagen und aufgeladenes Fahrzeug bilden eine Betriebseinheit
Wird ein Abschleppwagen durch das aufgeladene Fahrzeug beschädigt, so besteht für den Inhaber des Abschleppwagens kein Schadenersatzanspruch nach § 7 StVG. Denn vom aufgeladenen Fahrzeug geht keine eigenständige Betriebsgefahr aus. Vielmehr bilden der Abschleppwagen und das aufgeladene Fahrzeug eine Betriebseinheit. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall geriet ein auf einem
Landgericht wies Schadenersatzklage ab
Das Landgericht Freiburg wies die Schadenersatzklage ab. Der Besitzer des aufgeladenen Fahrzeugs habe nicht nach § 7 StVG für den Schaden am
Oberlandesgericht verneinte ebenfalls Haftung des Beklagten
Das Oberlandesgericht Karlsruhe bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz und wies daher die Berufung der Klägerin zurück. Eine Haftung des Beklagten für die
Keine eigenständige Betriebsgefahr durch aufgeladenes Fahrzeug
Eine Haftung nach § 7 StVG sei ausgeschlossen, so das Oberlandesgericht, weil von dem aufgeladenen Fahrzeug keine eigenständige
Klägerin keine geschädigte Dritte
Die Klägerin sei nach Auffassung des Oberlandesgerichts darüber hinaus keine geschädigte Dritte im Sinne von § 7 StVG gewesen. Denn das Fahrzeug des Beklagten sei keine Sache außerhalb des Abschleppwagens gewesen, durch welche die Klägerin geschädigt wurde.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.02.2015
Quelle: Oberlandesgericht Karlsruhe, ra-online (vt/rb)
- Landgericht Freiburg, Urteil vom 20.12.2013
[Aktenzeichen: 4 O 69/13]
- Kollision zweier Fahrzeuge im Rahmen eines Abschleppvorgangs: Betrieb des abgeschleppten Fahrzeugs im Sinne der §§ 7, 18 StVG bei laufendem Motor und Betätigung der Lenkung
(Oberlandesgericht Celle, Urteil vom 14.11.2012
[Aktenzeichen: 14 U 70/12]) - Brennendes Auto in der Tiefgarage: Kein Anspruch auf Schadensersatz für beschädigtes benachbartes Fahrzeug
(Amtsgericht München, Urteil vom 21.11.2012
[Aktenzeichen: 322 C 17013/12])
Jahrgang: 2014, Seite: 682, Entscheidungsbesprechung von Rainer Heß und Michael Burmann NJW-Spezial 2014, 682 (Rainer Heß und Michael Burmann) | Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV)
Jahrgang: 2015, Seite: 76 NZV 2015, 76
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Dokument-Nr. 20563
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