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Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 19.05.2020
- 9 U 23/20 -
Vorfahrtsrecht der Fahrbahn gegenüber Einfädelungsspur trotz Stau oder Stop-and-go-Verkehr
Vorfahrtsrecht aus § 18 Abs. 3 StVO
Das Vorfahrtsrecht für den Verkehr auf der durchgehenden Fahrbahn gegenüber dem Verkehr auf der Einfädelungsspur aus § 18 Abs. 3 StVO gilt auch dann, wenn auf der Fahrbahn Stau oder Stop-and-go-Verkehr herrscht. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall kam es zwischen einem Pkw und einem Lkw auf einer Kraftfahrstraße in Nordrhein-Westfalen zu einem Verkehrsunfall. Der Pkw-Fahrer versuchte von der
Kein Anspruch auf Schadensersatz wegen Vorfahrtsverstoß
Das Oberlandesgericht Hamm bestätigte die Entscheidung des Landgerichts. Dem Pkw-Fahrer stehe kein Anspruch auf Schadensersatz zu. Dieser habe gegen § 18 Abs. 3 StVO und damit ein
Kein Verkehrsverstoß durch Lkw-Fahrer
Dem Lkw-Fahrer sei nach Ansicht des Oberlandesgerichts kein Verkehrsverstoß anzulasten. Es sei ihm insbesondere nicht vorzuwerfen, dass er den Pkw übersehen hat. Es sei bekannt, dass die Sicht des Lkw-Fahrers von seinem Sitz aus auf das Geschehen unmittelbar vor und seitlich neben der Lkw-Front nicht nur erheblich beeinträchtigt, sondern bauartbedingt ausgeschlossen ist. Nur wenn der Lkw über einen nicht vorgeschriebenen Zusatzspiegel im Bereich der Windschutzscheibe verfügt, sei der vor dem Lkw befindliche Bereich einsehbar.
Keine Mithaftung wegen Betriebsgefahr
Das Oberlandesgericht lastete dem Lkw-Fahrer keine
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.08.2021
Quelle: Oberlandesgericht Hamm, ra-online (vt/rb)
- Landgericht Essen, Urteil
[Aktenzeichen: 2 O 189/19]
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Dokument-Nr. 30629
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