Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 30.10.2014
- 28 U 199/13 -
Verkäufer ist bei unberechtigt abgebrochener eBay-Auktion schadensersatzpflichtig
Veräußerung des angebotenen Gegenstandes parallel zur eBay-Auktion berechtigt nicht zur Rücknahme des eBay-Angebots
Bricht ein Verkäufer seine eBay-Auktion grundlos ab, schuldet er demjenigen Schadensersatz, der mit seinem Höchstgebot nicht zum Zuge kommt. Das kann auch dann gelten, wenn sich der Höchstbietende als sogenannter "Abbruchjäger" an der eBay-Auktion beteiligt haben sollte. Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm und bestätigte insoweit das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Bielefeld.
Die Beklagte des zugrunde liegenden Streitfalls, eine Gewerbetreibende aus dem Kreis Minden- Lübbecke, stellte im September 2011 einen gebrauchten Gabelstapler mit einem Startpreis von 1 Euro in der Internetauktion des Anbieters
Kläger verlangt wegen Nichterfüllung des Vertrages Schadensersatz
Der Kläger verlangte daraufhin von der Beklagten wegen der Nichterfüllung des nach seiner Auffassung mit der Beklagten abgeschlossenen Kaufvertrages
OLG bejaht Zustandekommen eines Kaufvertrages
Das Schadensersatzbegehren des Klägers war erfolgreich. Das Oberlandesgericht Hamm hat dem Kläger 5.054 Euro zugesprochen. Zwischen den Parteien sei ein
Hinweise auf Abgabe des Kaufangebots nur zum Schein oder zum Scherz nicht ersichtlich
Entgegen der Einschätzung der Beklagten sei am Rechtsbindungswillen des Klägers nicht zu zweifeln. Dass er den Gabelstapler zum Preis von bis zu 345 Euro abgenommen hätte, habe der Kläger plausibel dargelegt. Es sei nicht anzunehmen, dass er sein Kaufangebot nur zum Schein oder zum Scherz abgegeben habe. Jeder Teilnehmer einer eBay-Auktion werde vor der Abgabe eines Gebots darauf hingewiesen, dass dieses Gebot verbindlich sei und zum Abschluss eines Kaufvertrages führen könne. Das spreche für die Verbindlichkeit der mit einem Angebot abgegebenen Erklärung. Selbst wenn man dem Kläger unterstellen wolle, dass er sich als sogenannter “Abbruchjäger“ systematisch an eBay-Auktionen beteilige, um gegebenenfalls Schadensersatzansprüche zu realisieren, setze auch ein solches Vorhaben gerade voraus, dass das jeweilige Höchstgebot bindend abgegeben werden solle.
Verkäufer hatte nach eBay-internen Bestimmungen kein Recht zum Widerruf des Angebots
Entscheidend sei daher, ob die Beklagte die von ihr begonnene eBay-Auktion vorzeitig habe beenden dürfen, so dass deswegen kein
Kläger hat keine Schwächesituation des Verkäufers ausgenutzt
Der damit zwischen den Parteien verbindlich abgeschlossene
Verkäufer ist wegen schuldhafter Nichterfüllung des Vertrages schadensersatzpflichtig
Nachdem die Beklagte den
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.11.2014
Quelle: Oberlandesgericht Hamm/ra-online
- BGH: Kein Kaufvertragsschluss bei vorzeitiger berechtigter Beendigung einer eBay-Auktion
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 08.01.2014
[Aktenzeichen: VIII ZR 63/13]) - eBay: Verkäufer darf sein Angebot nicht wegen eines zu niedrigen Gebots zurückziehen
(Amtsgericht Menden, Urteil vom 24.08.2011
[Aktenzeichen: 4 C 390/10])
Jahrgang: 2015, Seite: 25 MMR 2015, 25
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 19115
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil19115
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.