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Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 14.03.2017
- 10 U 62/16 -
Pflichtteilsanspruch darf mit Darlehensschuld verrechnet werden
Erbin muss Pflichtteilsberechtigten nicht auszahlen
Kann eine Erbin gegenüber einem Pflichtteilsanspruch mit einer zum Nachlass gehörenden Darlehensforderung gegen den Pflichtteilsberechtigten aufrechnen, muss sie keinen Pflichtteil zahlen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm hervor.
Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Parteien, der heute 68 Jahre alte Kläger aus Lübbecke und die heute 59 Jahre alte Beklagte aus Kirchlengern, sind Geschwister. Der Kläger verlangte den
Testament legt Verrechnung des noch nicht zurückgezahlten Darlehnsbetrags mit dem Pflichtteil fest
Im Rahmen einer Umschuldung des Klägers Anfang der 1990er Jahre erwarb sein im Jahre 1970 geborener Sohn das Teilgrundstück mit dem Anbau. Von seinen Eltern erhielt der Kläger nach einem notariell beurkundeten Vertrag aus dem Jahre 1992 ein
Kläger verneint noch zu ausstehende Darlehensrückzahlung
Nach dem Tode der Mutter hat der Kläger von der Beklagten einen mit ca. 44.650 Euro berechneten
Pflichtteilsanspruch mit Darlehensrückzahlungsforderung erloschen
Die Zahlungsklage des Klägers blieb erfolglos. Nach der Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm stand dem Kläger zwar ein Pflichtteilsanspruch in der geltend gemachten Höhe zu. Dieser sei jedoch durch die
Erbin darf mit Rückzahlungsanspruch gegenüber Pflichtteilsanspruch aufrechnen
Als Sohn der Erblasserin sei der Kläger pflichtteilsberechtigt. Die Erblasserin habe die Beklagte als Alleinerbin eingesetzt und den Kläger so enterbt. Die Erblasserin habe ein
Angebliches Scheingeschäft vom Kläger nicht ausreichend bewiesen
Dem Kläger sei 1992 von seinen Eltern ein
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.01.2018
Quelle: Oberlandesgericht Hamm/ra-online
- Landgericht Bielefeld, Urteil vom 13.07.2016
[Aktenzeichen: 5 O 248/14]
- Pflichtteils- und Vermächtnisansprüche sind gegenüber dem Kostenerstattungsanspruch des Sozialhilfeträgers nachrangig
(Sozialgericht Karlsruhe, Urteil vom 20.08.2012
[Aktenzeichen: S 1 SO 362/12]) - Pflichtteilsanspruch: Zur Sittenwidrigkeit einer Abtretung
(Landgericht Coburg, Urteil vom 11.10.2016
[Aktenzeichen: 11 O 392/15])
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Dokument-Nr. 25445
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