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Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Hinweisverfügung vom 12.05.2021
- 26 U 71/20 -
Keine Bereicherungsansprüche bei Verjährung der Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit dem Dieselskandal beim Gebrauchtwagenkauf
Kein Schadensersatz nach § 852 BGB bei Gebrauchtwagenkauf
Sind Schadensersatzansprüche wegen vorsätzlich sittenwidriger Schädigung verjährt, kann der Käufer eines mit dem Motor EA 189 ausgestatteten Gebrauchtwagens VW auch nicht auf Herausgabe eines Vermögenszuwachses über die Grundsätze der ungerechtfertigten Bereicherung in Anspruch nehmen (§ 852 BGB). Durch das erstmalige Inverkehrbringen des Fahrzeugs hatte VW zwar einen Vermögensvorteil erlangt, der Kläger jedoch keinen entsprechenden Vermögensnachteil. Der spätere Gebrauchtwagenverkauf durch den Kläger hat dagegen zu keinem weiteren Vermögenszufluss der Beklagten geführt. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat deshalb die Berufung des Klägers zurückgewiesen.
Der Kläger begehrt mit seiner 2020 erhobenen Klage im Rahmen des so genannten Abgasskandals als Käufer eines gebrauchten Audi A4
Informationsmöglichkeiten zur Ermittlung der eigenen Schadensbetroffenheit nicht genutzt
Als Eigentümer eines bereits zuvor erworbenen und mit dem Motor EA 189 ausgestatteten Fahrzeugs hätten sich dem Kläger die für den Beginn der
Schadensersatz gemäß § 852 BGB gilt nicht bei Gebrauchtwagenkäufen
Der Kläger könne hier nach Eintritt der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.06.2021
Quelle: Oberlandesgericht Frankfurt am Main, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 30404
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