wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 18. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Bereicherungsanspruch“ veröffentlicht wurden

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Hinweisverfügung vom 12.05.2021
- 26 U 71/20 -

Keine Bereicherungs­ansprüche bei Verjährung der Schadens­ersatz­ansprüche im Zusammenhang mit dem Dieselskandal beim Gebrauchtwagenkauf

Kein Schadensersatz nach § 852 BGB bei Gebrauchtwagenkauf

Sind Schadens­ersatz­ansprüche wegen vorsätzlich sittenwidriger Schädigung verjährt, kann der Käufer eines mit dem Motor EA 189 ausgestatteten Gebrauchtwagens VW auch nicht auf Herausgabe eines Vermögenszuwachses über die Grundsätze der ungerechtfertigten Bereicherung in Anspruch nehmen (§ 852 BGB). Durch das erstmalige Inverkehrbringen des Fahrzeugs hatte VW zwar einen Vermögensvorteil erlangt, der Kläger jedoch keinen entsprechenden Vermögensnachteil. Der spätere Gebrauchtwagen­verkauf durch den Kläger hat dagegen zu keinem weiteren Vermögenszufluss der Beklagten geführt. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat deshalb die Berufung des Klägers zurückgewiesen.

Der Kläger begehrt mit seiner 2020 erhobenen Klage im Rahmen des so genannten Abgasskandals als Käufer eines gebrauchten Audi A4 Schadensersatz von der beklagten Motorherstellerin. Im Fahrzeug ist ein Dieselmotor des Typs EA 189 verbaut. Der Kläger erwarb das Fahrzeug im Juli 2015. Das Landgericht hatte Ansprüche des Klägers wegen Verjährung zurückgewiesen. Die Berufung hatte vor dem OLG keinen Erfolg. Der Schadensersatzanspruch wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung sei verjährt, bestätigte das OLG. Jedenfalls seit 2016 habe sich der Kläger in grob fahrlässiger Unkenntnis über die den Anspruch begründenden Umstände befunden. Ihm sei eine Klage bereits 2016 zumutbar gewesen.... Lesen Sie mehr




Werbung