wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Freitag, 19. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 21.01.1987
21 U 164/86 -

Videoaufnahme eines Betrunkenen und Weitergabe der Aufnahmen an Dritte stellt schwerwiegende Persönlich­keits­rechts­verletzung dar

Betroffener hat Anspruch auf Schmerzensgeld

Wird eine Person in stark betrunkenem Zustand gefilmt und wird die Videoaufnahme an Dritte weitergegeben, so rechtfertigt die damit verbundene schwerwiegende Verletzung des allgemeinen Persönlich­keits­rechts ein Schmerzensgeld. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt a.M. hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Bauarbeiter betrank sich im Oktober 1983 auf einer Baustelle erheblich. Er war so stark betrunken, dass er mehrfach in Dreck fiel, dabei lachte, Lieder sang und Kraftausdrücke benutzte. Ein Arbeitskollege filmte dies mit einer Videokamera und führte die Aufnahmen weiteren Kollegen vor. Zudem fertigte er auf Wunsch eines Kollegen eine Kopie an. Der Bauarbeiter erhielt aufgrund des Vorfalls eine förmliche Verwarnung seines Arbeitgebers. Er klagte schließlich gegen den Arbeitskollegen, der die Filmaufnahmen angefertigt hatte, auf Zahlung von Schmerzensgeld. Das Landgericht wies die Klage ab. Dagegen richtete sich die Berufung des Klägers.

Vorliegen einer schwerwiegenden Persönlichkeitsrechtsverletzung

Das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. entschied zu Gunsten des Klägers und hob daher die Entscheidung des Landgerichts auf. Dem Kläger stehe ein Anspruch auf Schmerzensgeld zu. Denn in der Filmaufnahme des Beklagten und der Weitergabe der Aufnahme an Dritte jeweils ohne Zustimmung des Klägers habe eine schwerwiegende Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts gelegen. Der Kläger sei durch die Vorführung des Films vor einer unbekannten Anzahl ihm bekannter und unbekannter Personen ohne jeden anerkennenswerten Beweggrund lächerlich gemacht worden.

Schmerzensgeld von 3.000 DM

Angesichts der Schwere der Persönlichkeitsrechtsverletzung hielt das Oberlandesgericht ein Schmerzensgeld von 3.000 DM für angemessen. Dabei berücksichtigte das Gericht zu Lasten des Klägers, dass sich dieser durch sein Verhalten während der Arbeitszeit auf der Baustelle selbst ins Unrecht gesetzt und damit die Videoaufnahme ausgelöst habe.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.04.2018
Quelle: Oberlandesgericht Frankfurt a.M., ra-online (zt/NJW 1987, 1087/rb)

Aktuelle Urteile aus dem Schadensersatzrecht | Schmerzensgeldrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW)
Jahrgang: 1987, Seite: 1087
NJW 1987, 1087

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 25810 Dokument-Nr. 25810

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil25810

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung