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Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 11.09.2018
- 2 U 55/18 -
Pflichtverletzung des Kindes eines Mieters rechtfertigt allein nicht fristlose Kündigung
Auch verbale Entgleisung des Anwalts der Mieterpartei führt nicht zur Zulässigkeit einer fristlosen Kündigung
Schwere Pflichtverletzungen des Sohnes eines Mieters können dem Mieter nicht per se zugerechnet werden und rechtfertigen allein keine fristlose Kündigung. Dies entschied das Oberlandegericht Frankfurt am Main und stellte zugleich klar, dass verbale Entgleisungen der Anwältin der Mietpartei eine fristlose Kündigung erst tragen, wenn der Mieter sie sich zu Eigen macht.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die klagende
Anwältin stellt angezeigte Verhalten in Kontext zur türkischen Herkunft der Familie der Vermieterin
Die
Kein wichtiger Grund für fristlose Kündigung
Das Landgericht Limburg erachtete die
Äußerungen in Strafanzeige unterfallen grundsätzlich dem Recht auf freie Meinungsäußerung
Schließlich ergebe sich auch aus der Strafanzeige der Anwältin der
Im Hinblick auf das ohnehin zu Ende Mai 2018 wirksam beendete Mietverhältnis sei auch kein überwiegendes Interesses an der sofortigen Beendigung feststellbar.
Die Klägerin hat auf diesen Beschluss hin ihre Berufung zurückgenommen, so dass das Urteil des Landrechts Limburg rechtskräftig ist.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.11.2018
Quelle: Oberlandesgericht Frankfurt am Main/ra-online
- Landgericht Limburg an der Lahn, Urteil vom 27.04.2018
[Aktenzeichen: 1 O 303/17]
- "Ich stech dich ab" - Fristlose Kündigung wegen Morddrohung bestätigt
(Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 08.06.2017
[Aktenzeichen: 11 Sa 823/16]) - Fristlose Kündigung für Wohnraummietverhältnis kann mit hilfsweise erklärter ordentlicher Kündigung verbunden werden
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 19.09.2018
[Aktenzeichen: VIII ZR 231/17 und VIII ZR 261/17])
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Dokument-Nr. 26733
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