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Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 27.07.2023
- 1 U 6/21 -
Unterbringung eines Kindes in Kinderheim wegen eines Sorgerechtsstreits der getrenntlebenden Eltern nur bei Gefährdung des Kindeswohls in hohem Maße
Pflichtwidrig andauernde Fremdunterbringung eines Kindes stellt einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht dar
Die Fremdunterbringung eines Kindes wegen seiner Belastung durch den zwischen seinen getrenntlebenden Eltern schwelenden Sorgerechtsstreits ist regelmäßig unverhältnismäßig. Wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts sprach das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) dem Kläger eine Entschädigung in Höhe von 3.000 € zu.
Der Kläger nimmt die beklagte Stadt Frankfurt am Main auf Schadensersatz wegen seiner Unterbringung in einem
Andauernde Fremdunterbringung des Kindes war pflichtwidrig
Die hiergegen eingelegte Berufung des Klägers hatte vor dem OLG teilweise Erfolg. Die Stadt als Trägerin des Jugendamtes wurde verurteilt, wegen Verletzung seines allgemeinen Persönlichkeitsrechts an den Kläger 3.000 € zu zahlen und für künftige Schäden einzustehen. Zwar stelle die Inobhutnahme keine schuldhafte Amtspflichtverletzung dar. Insbesondere sei nicht feststellbar, dass das Jugendamt den Sachverhalt unzureichend ermittelt oder durch eine fehlerhafte Antragsstellung die gerichtliche Entscheidung maßgeblich beeinflusst habe. Darüber hinaus liege die Verantwortung für die Entscheidung über das Aufenthaltsbestimmungsrecht allein beim Familiengericht. Zum Zeitpunkt der Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf das Jugendamt hätten die Eltern der Übertragung auch zugestimmt. Pflichtwidrig habe aber die zuständige Mitarbeiterin des Jugendamtes das Aufenthaltsbestimmungsrecht auch nach Ablauf einer kurzen Zeitspanne weiterhin zugunsten einer
Unterbringung beim Vater statt im Heim
Die
Sorgerechtsstreit rechtfertigt regelmäßig keine andauernde Fremdunterbringung
Der heftige und langwierige Streit der Eltern über das Sorge- und Umgangsrecht rechtfertige dagegen angesichts der mit der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.08.2023
Quelle: Oberlandesgericht Frankfurt am Main, ra-online (pm/ab)
- Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 25.11.2020
[Aktenzeichen: 2-04 O 448/19]
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Dokument-Nr. 33197
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