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Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 21.05.2014
- 1 U 305/12 -
Kein Schadenersatz für Adoptiveltern wegen fehlender Aufklärung über gesundheitliche Risiken der Adoptivkinder
Kenntnis der Jugendamtsmitarbeiter über Alkoholproblem der leiblichen Mutter muss bewiesen werden
Adoptiveltern haben keinen Anspruch auf Schadenersatz wegen unzureichender Aufklärung durch das Jugendamt über gesundheitliche Risiken bei Adoptivkindern, wenn die Adoptiveltern nicht darlegen können, dass die Jugendamtsmitarbeiter von dem Alkoholproblem der Mutter etwas wussten und dies verschwiegen haben. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschieden.
Im hier zugrundeliegenden Fall haben die Kläger - die Adoptivmutter ist inzwischen verstorben - 1998 zwei Kleinkinder derselben Kindesmutter adoptiert. Beide Kinder entwickelten sich physisch und psychisch problematisch. Im Jahre 2011 wurde festgestellt, dass beide Kinder am sog. "Fetalen-Alkohol-Syndrom" (FAS), leiden, einer vorgeburtlich entstandenen Schädigung durch von der schwangeren Mutter aufgenommenen
Keine Adoption bei Kenntnis der möglichen Risiken
Die Adoptiveltern haben - gestützt auf spätere Angaben der Kindesmutter und des leiblichen Vaters - behauptet, die Kindesmutter habe ein Alkoholproblem gehabt und während beider Schwangerschaften
Berufung nach erneuten Zeugenvernehmungen abgewiesen
Das Landgericht hat die Klage abgewiesen. Hiergegen richtete sich die Berufung der Kläger. Das OLG hat nochmals die Kindesmutter und die beiden Jugendamtsmitarbeiterinnen sowie nunmehr den leiblichen Vater als Zeugen vernommen. Das Oberlandesgericht wies die Berufung der Kläger zurück und bestätigte damit das erstinstanzliche Urteil.
Amtspflichtverletzung der Jugendamtsmitarbeiterinnen nicht erkennbar
Nach der Beweisaufnahme spreche zwar alles dafür, dass die Kindesmutter während der beiden Schwangerschaften
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.05.2014
Quelle: Oberlandesgericht Frankfurt am Main/ ra-online
- Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 10.10.2012
[Aktenzeichen: 2-04 O 240/11]
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Dokument-Nr. 18261
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