Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 18.12.2019
- I-18 U 58/18 und I-18 U 16/19 -
Abgasskandal: Hersteller muss Dieselfahrzeuge wegen unzulässiger Abschalteinrichtung zurücknehmen
Käufer haben Anspruch auf Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung
Die Volkswagen AG muss den Käufern von zwei Fahrzeugen, in denen der Dieselmotor der Baureihe EA 189 verbaut ist, Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung leisten. Dies entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf.
In dem einen Fall hatte der Kläger aus Wallenhorst im März 2015 in Neukirchen-Vluyn einen gebrauchten Audi Q3 2,0 TDI für knapp 35.000 Euro mit einer Laufleistung von 50.000 km gekauft. Aktuell hat das Fahrzeug eine Laufleistung von rund 125.000 km (Aktenzeichen I-18 U 58/18).
In dem weiteren Fall hatte der Kläger aus Mönchengladbach im November 2012 in Düsseldorf einen neuen VW Touran Highline 2,0 TDI für knapp 30.000 Euro gekauft. Aktuell hat das Fahrzeug eine Laufleistung von rund 56.000 km (Aktenzeichen I-18 U 16/19).
Volkswagen AG muss Fahrzeuge zurücknehmen und anteiligen Kaufpreis erstatten
Das Oberlandesgericht Düsseldorf verwies in seiner Entscheidung darauf, dass der Verstoß gegen die guten Sitten in der unternehmerischen Entscheidung liege, den mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgerüsteten Motor des Typs EA 189 in unterschiedlichen Fahrzeugtypen einzubauen und sodann mit einer erschlichenen Typgenehmigung in den Verkehr zu bringen. Weil sie sich durch ihr Verhalten schadensersatzpflichtig gemacht hat, muss die Volkswagen AG die beiden Fahrzeuge zurücknehmen. Unter Beachtung eines Ersatzes für die Nutzung der Fahrzeuge muss sie dem Kläger aus Wallenhorst von dem
Anspruch auf Zinsen verneint
Zinsen wegen des gezahlten Kaufpreises können die Kläger dagegen nicht verlangen, weil ihnen das Geld nicht ohne Gegenwert entzogen war, sondern sie ihre erworbenen Fahrzeuge nutzen konnten.
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 31.12.2019
Quelle: Oberlandesgericht Düsseldorf/ra-online (pm/kg)
- Abgasskandal: Käuferin eines Neufahrzeugs hat Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrags
(Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 20.11.2019
[Aktenzeichen: 9 U 12/19]) - Diesel-Abgasskandal: Volkswagen AG haftet wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung
(Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 06.11.2019
[Aktenzeichen: 13 U 37/19 und 13 U 12/19])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 28262
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil28262
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.