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Oberlandesgericht Celle, Urteil vom 28.11.2013
- 11 U 279/12 -
Pauschalreisen: 40 Prozent Anzahlung sind zu viel
Kunden werden durch Vertragsklausel unangemessen benachteiligt
TUI Deutschland darf für Pauschalreisen nicht schon bei Vertragsabschluss 40 Prozent Anzahlung auf den Reisepreis verlangen. Dies entschied das Oberlandesgericht Celle.
Im zugrunde liegenden Streitfall sollten TUI-Kunden laut
Vorauszahlung ist lediglich in Höhe von maximal einem Drittel des Reispreises zulässig
Das Oberlandesgericht Celle schloss sich dieser Auffassung an. Es sei eine
Vertragsklauseln intransparent
Außerdem sei die Klausel
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.12.2013
Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband/ra-online
Fundierte Fachartikel zum diesem Thema beim Deutschen Anwaltsregister:
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Dokument-Nr. 17325
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