wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 25. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Bamberg, Urteil vom 18.09.2009
6 U 23/09 -

Wer unerlaubt in einem Baggersee badet und sich verletzt, bekommt keinen Schadensersatz

Fremdes Grundstück darf nicht eigenmächtig betreten werden - Eigentümer hat keine Verkehrssicherungspflichten verletzt

Wer unerlaubt in einem auf einem fremden Grundstück gelegenen Baggersee badet und sich dabei verletzt, kann vom Eigentümer keinen Schadensersatz verlangen. Dies gilt auch, wenn der Eigentümer das Betreten des Grundstücks nicht durch ein deutlich sichtbares Verbotsschild untersagt hat. Dies entschieden das Landgericht Coburg und in der zweiten Instanz das Oberlandesgericht Bamberg.

Beim Baden am Baggersee fiel ein damals 13-Jähriger von einem Badesteg auf einem Privatgrundstück in das seichte Wasser. Der Kläger hatte mit anderen Jugendlichen das Privatgrundstück eigenmächtig zum Baden betreten. Bei dem Unfall verletzte er sich an der Wirbelsäule. Deswegen wollte er vom Eigentümer des Grundstücks 20.000 € Schmerzensgeld.

Kläger: Eigentümer hätte ein Verbotsschild aufstellen müssen

Er meinte, dass die Benutzung des Grundstücks und des Badestegs durch ein für jedermann erkennbar aufgestelltes Verbotsschild hätte untersagt werden müssen. Zudem sei der Badesteg aus Holz schadhaft und rutschig gewesen. Der beklagte Grundstückseigentümer verteidigte sich damit, dass er die Nutzung an dem Seegrundstück einem Dritten überlassen habe. Dieser habe auch den Badesteg errichtet, der sich in einem einwandfreien Zustand befunden habe.

LG Coburg: Gefahren waren erkennbar - Eigentümer ist nicht verantwortlich

Das Landgericht Coburg wies die Klage ab. Es stellte fest, dass der Grundstückseigentümer für den Steg nicht verantwortlich ist, weil er ihn gar nicht gebaut hatte. Darüber hinaus waren die Gefahren, die vom Badesteg ausgingen, für jedermann - auch für einen 13-Jährigen - erkennbar. Es ist allgemein bekannt, dass nasse Holzplanken rutschig sind. Davor muss nicht auch noch mit einem Schild gewarnt werden. Soweit das Holz des Stegs ausgebrochen war, konnte dies auch jeder leicht sehen.

OLG Bamberg: Fremdes Grundstück darf nicht eigenmächtig betreten werden

Das Oberlandesgericht Bamberg hat die Entscheidung des Landgerichts Coburg bestätigt und die Berufung des Klägers zurückgewiesen. Das Oberlandesgericht hat ausdrücklich festgestellt, dass ein fremdes Grundstück nicht eigenmächtig betreten werden darf und darauf nicht auch noch durch ein Verbotsschild hingewiesen werden muss. Zudem ging das Oberlandesgericht davon aus, dass dem ortskundigen Kläger die Gefahren durch die geringe Wassertiefe bekannt sein mussten.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.11.2009
Quelle: ra-online, LG Coburg, OLG Bamberg

Vorinstanz:
  • Landgericht Coburg, Urteil vom 08.04.2009
    [Aktenzeichen: 13 O 734/08]
Aktuelle Urteile aus dem Schadensersatzrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 8794 Dokument-Nr. 8794

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil8794

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?