Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 04.12.2013
- L 4 KR 11/11 -
Kein Funk-Rauchwächter für Gehörlose
Krankenkasse muss nur Behinderungsausgleich für Lebensbereich der menschlichen Grundbedürfnisse leisten
Das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt hat entschieden, dass die gesetzliche Krankenversicherung nicht verpflichtet ist, einem Gehörlosen die Kosten für einen Funk-Rauwächter zu erstatten.
Im zugrunde liegenden Streitfall klagte ein
Gefahrenabwehr und Unfallverhütung ist nicht Teil des Behinderungsausgleichs für Lebensbereich der menschlichen Grundbedürfnisse
Die Klage blieb vor dem Landessozialgericht Sachsen-Anhalt jedoch erfolglos. Nach Auffassung der Richter sei die
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.03.2014
Quelle: Landessozialgericht Sachsen-Anhalt/ra-online
- Landessozialgericht bestätigt Anspruch auf Lichtsignalanlage für hochgradig Schwerhörige auf Kosten der Gesetzlichen Krankenversicherung
(Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 25.02.2009
[Aktenzeichen: L 1 KR 201/07 und L 1 KR 151/08]) - Gehörlose haben keinen Anspruch auf ein Bildtelefon
(Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 19.04.2007
[Aktenzeichen: L 1 KR 219/05])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 17927
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil17927
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.