wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Freitag, 19. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern4.7/0/5(3)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 20.11.2019
L 2 AS 154/19 -

Jobcenter muss nicht für Schulreise im Rahmen einer Projektwoche zahlen

Reise im Rahmen eines Projektes nicht mit regulärer Klassenfahrt vergleichbar

Das Jobcenter muss nicht die Kosten einer Schüler-Studienreise übernehmen, die als eines von mehreren Projekten im Rahmen einer Projektwoche angeboten wird. Dies entschied das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt.

Im zugrunde liegenden Fall klagte eine Schülerin, deren Familie Hartz IV-Leistungen bezog und die an einer einwöchigen klassen- und jahrgangsübergreifenden Reise ihres Gymnasiums nach London teilgenommen hatte.

LSG: Teilnahme war nicht verpflichtend

Nach Auffassung des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt hat es das Jobcenter zu Recht abgelehnt, die Kosten in Höhe von rund 400 Euro zu übernehmen. Denn bei der London-Reise habe es sich nicht um eine Klassenfahrt gehandelt. Sie habe nicht im Klassen- oder Kursverband stattgefunden und auch nicht im Rahmen einer schulischen Arbeitsgemeinschaft. Vielmehr sei die Reisegruppe nur für diese eine Fahrt zusammengekommen. Deshalb hätte nicht die Gefahr bestanden, dass Schüler, die sich die Teilnahme nicht leisten konnten, dadurch aus einer bestehenden Gruppe ausgegrenzt würden. Insoweit liege der Fall anders als z.B. bei einer Studienreise einer Englisch-AG oder bei einer Chorfahrt. Die Teilnahme sei auch nicht verpflichtend gewesen. Die Klägerin hätte stattdessen an einem anderen Projekt im Rahmen der Projektwoche teilnehmen können.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 31.12.2019
Quelle: Landessozialgericht Sachsen-Anhalt/ra-online (pm/kg)

Aktuelle Urteile aus dem Sozialrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Hartz IV | ALG II | Jobcenter | Klassenfahrt | Kosten | Kostenübernahme

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 28264 Dokument-Nr. 28264

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil28264

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 4.7 (max. 5)  -  3 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (6)

 
 
Maja schrieb am 06.01.2020

alles ein Schmarrn. Gebe dem Gericht vollkommen recht! Es dürfen keine Schulische Klassenfahrten u.s.w vom Harz IV übernommen werden. Viele Harz IV Empfänger(Eltern) bekommen nur geringen Satz der Unterstützung nur um diese Kosten vom unseren Steuern zu bekommen. Spreche leider aus Erfahrung. Ich als Arbeitgeber, erlebe des Öfteren, dass Harz IV Empfänger nicht mehr arbeiten möchten, obwohl ein Teilzeit Jobb angeboten bekommt, nur weil Sie dann aus Harz IV rausfallen würde. Job Zentren müssen mehr Überprüfungen machen warum der Arbeitgeber nicht die paar Euro zahlt. Das ist nur weil dann die Person ganz aus dem Leistungsbezug rausfällt und wird diese Leistung nicht mehr bekommen. So arbeiten Sie lieber "schwarz" und kassieren noch soz. Leistungen. Ein schlechtes Beispiel für die Kinder. Und wer wirklich "Arm" ist und schuftet Tag und Nacht um die Kinder durch zu versorgen und Ihnen alles zu bieten, schämt sich diese Leistung zu bekommen.

Roland Berger antwortete am 06.01.2020

Wir kommen hier zwar vom Thema ab, jedoch decken sich Ihre Erfahrungen mit meinen. Ich bot eine Halbtagsstelle im Büro an. Mir wurde eine 26-jährige Dame vom Jobcenter vorgeschlagen, die sich dann auch vorstellte. Als das Gehalt angesprochen, wurde meinte sie frech: "Ich stehe doch nicht zwei Stunden früher auf für 200 EURO mehr im Monat." (netto wohlgemerkt). Sie war dann noch so dreist anzubieten, man könne doch überlegen, den Arbeitsvertrag mit ihrer Schwester abschließen, dann verliere sie ihre Stütze nicht.

Dennis Langer schrieb am 01.01.2020

Ich finde dieses Urteil nicht in Ordnung, denn so werden Kinder aus einkommensschwachen Familien in deren Entwicklung für die Zukunft benachteiligt, was langfristig auch den Staat schwächt.

Dennis Langer antwortete am 01.01.2020

Allerdings, und dies muss man dem Gericht zugestehen, hätte sich die betroffene Schülerin auch vor dem Bildungsaufenthalt im Ausland um die Finanzierung durch die beklagte Behörde bemühen können und müssen.

Roland Berger antwortete am 06.01.2020

Sie haben die Gründe der Entscheidung nicht aufmerksam gelesen. Es gab daneben andere Projekte. Weshalb die Nichtteilnahme gerade dieses Projektes sich nachteilig auf die Entwicklung des Kindes ausgewirkt hätte, erschließt sich nicht. Es ging jedoch vorliegend nicht um die "Entwicklung des Kindes für die Zukunft". Hier wurde die angebliche Gefahr einer Ausgrenzung als Argument vorgeschoben. Da andere Projekte angeboten wurde, bestand die Gefahr der Ausgrenzung gerade nicht. Es ging hier, um Klartext zu reden, schlicht und einfach darum, daß das Jobcenter die Kosten einer attraktiven Reise nach London finanzieren soll.

Robert Merz antwortete am 29.03.2020

Solche Leistungen fallen NICHT vom Himmel, sondern müssen 1 zu 1 von anderen Leuten erbracht werden. Sponsern Sie also der Schülerin die 400 Euro, dann sind die Kosten gedeckt, die Reise hat ja schon stattgefunden. Und es schwächt dann nicht den Staat - die "arme Familie" wird die Spende gerne annehmen. -.-.- Ich konnte mir eine "Bildungsreise" nach London erst leisten, als ich selbst Geld verdiente. Als Schüler reichte es 1970 "nur" zu einer Klassenfahrt ins damals sehr billige Prag.

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung