wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Samstag, 27. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern5/0/5(1)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 25.05.2023
L 16 KR 432/22 -

Krankenkasse muss kein neues Gutachten einholen

Durch die Einholung eines Gutachtens hat die Krankenkasse ihre gesetzliche Hilfspflicht gegenüber ihren Versicherten erfüllt

Bei der Verfolgung von Schaden­ersatz­ansprüchen aus ärztlichen Behandlungsfehlern sollen die Krankenkassen ihre Versicherten unterstützen. In einer aktuellen Entscheidung hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) die Grenzen des Anspruchs aufgezeigt.

Geklagt hatte ein 57-jähriger Mann, bei dem 2019 eine Beschneidung aufgrund einer Phimose (dt. Vorhautverengung) durchgeführt wurde. Seit dem Eingriff leidet er an Impotenz und Schmerzen, die zu Depressionen geführt haben. Seine behandelnde Therapeutin diagnostizierte bei ihm eine "Anpassungsstörung nach Penisoperation". Der Mann vermutete einen Behandlungsfehler und bat seine Krankenkasse um Unterstützung. Sein Ziel sei ein funktionsfähiges und schmerzfreies Geschlechtsteil, notfalls durch Transplantation einer Ersatzvorhaut. Zudem wolle er Schmerzensgeld verlangen, denn er sei nicht hinreichend über die Operation aufgeklärt worden.

Weitere Begutachtung gefordert

Die Krankenkasse beauftragte den Medizinischen Dienst (MD) mit der Begutachtung, der jedoch zu dem Ergebnis gelangte, dass eine Beschneidung nicht geeignet sei, Beschwerden wie Impotenz zu verursachen. Hiermit war der Mann nicht einverstanden. Nach seiner Auffassung müsse eine weitere Begutachtung stattfinden und seine Frau als Zeugin vernommen werden. Hierdurch könne ein Behandlungsfehler bestätigt werden.

LSG verneint Anspruch auf weiteres Gutachten

Das LSG hat einen weitergehenden Unterstützungsanspruch verneint. Die Kasse habe ihrer gesetzlichen Hilfspflicht bereits durch Einholung des vorliegenden Gutachtens entsprochen. Nach dem Willen des Gesetzgebers Ziele der Unterstützungsanspruch darauf ab, dem Versicherten eine mögliche Beweisführung in seiner Rechtsverfolgung zu erleichtern. Unterstützungsleistungen beschränkten sich regelmäßig auf die Verschaffung von Auskünften über die vom Arzt gestellten Diagnosen, die angewandte Therapie, die Namen der Behandler, die Anforderung ärztlicher Unterlagen von der Behandlung und die Begutachtung durch den MD. Der Umstand, dass der Kläger mit dem Ergebnis des Gutachtens nicht einverstanden sei, verpflichte die Kasse nicht zur Einholung eines weiteren Gutachtens oder zur Vernehmung von Zeugen.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.06.2023
Quelle: Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, ra-online (pm/ab)

Aktuelle Urteile aus dem Krankenkassenrecht | Sozialrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 32985 Dokument-Nr. 32985

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss32985

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 5 (max. 5)  -  1 Abstimmungsergebnis Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?


Wenn Sie einen Anwalt suchen, kann Ihnen unser Partnerportal, das Deutsche Anwaltsregister, sicher helfen:
einen Anwalt über das Deutsche Anwaltsregister suchenSie suchen einen Anwalt?
Das Deutsche Anwaltsregister hilft ...

kostenlose-urteile.de - kostenlos Urteile recherchieren, ohne Abo - kostenlos Urteile lesen, ohne Zeitbeschränkung

einige wichtige Links:Startseite | Datenschutzerklärung | Impressum | Kontakt | über uns

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH