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Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 13.03.2013
- L 2 AS 842/13 ER-B -
Jobcenter muss nicht für Mietrückstände aufkommen
Mietrückstand wurde durch sozialwidriges Verhalten der Antragsteller herbeigeführt
Das Jobcenter ist nicht verpflichtet, die aufgelaufenen Mietschulden eines Hilfeempfängers zu übernehmen, wenn dieser die für das Begleichen der Miete gewährten Zahlungen wiederholt zweckwidrig verwendet hat. Dies geht aus einer Entscheidung des Landessozialgerichts Baden-Württemberg hervor.
Die sechsköpfige Familie des zugrunde liegenden Streifalls hatte in der Vergangenheit immer wieder Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Hartz IV) bezogen. Das Verhältnis zum
Jobcenter gewährt Arbeitslosengeld II, verweigert jedoch Begleichung der Mietschulden
Als die Eltern sich im Dezember letzten Jahres trennten und der Vater, der den Familienunterhalt zuletzt bestritten hatte, aus der Familienwohnung auszog, wandte sich die Ehefrau wieder an das
Neuerliche Darlehensgewährung würde nicht zu anhaltender Sicherung der Unterkunft führen
Der beim Sozialgericht in Freiburg gestellte Eilantrag blieb ohne Erfolg. Der Ausgleich der
Zahlungsmoral der Ehefrau lässt auf bewusstes sozialwidriges Verhalten schließen
Mit ihrer gegen diese Entscheidung gerichteten Beschwerde unterlag die Familie auch in zweiter Instanz vor dem Landessozialgericht Baden-Württemberg. Der
Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II)
Grundsicherung für Arbeitsuchende
§ 22 Bedarfe für Unterkunft und Heizung
(1) Bedarfe für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt, soweit diese angemessen sind.
[...]
(8) Sofern Arbeitslosengeld II für den Bedarf für Unterkunft und Heizung erbracht wird, können auch Schulden übernommen werden, soweit dies zur Sicherung der Unterkunft oder zur Behebung einer vergleichbaren Notlage gerechtfertigt ist. Sie sollen übernommen werden, wenn dies gerechtfertigt und notwendig ist und sonst Wohnungslosigkeit einzutreten droht. Vermögen nach § 12 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 ist vorrangig einzusetzen. Geldleistungen sollen als Darlehen erbracht werden. [...]
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.03.2013
Quelle: Landessozialgericht Baden-Württemberg/ra-online
- Jobcenter nicht zur Übernahme von Mietschulden aus Garagenmietvertrag sowie von Prozess- und Anwaltskosten verpflichtet
(Sozialgericht Stuttgart, Beschluss vom 20.02.2012
[Aktenzeichen: S 25 AS 796/12 ER]) - Arbeitslosengeld II: Behörde muss Mietschulden für zu teure Wohnung nicht übernehmen
(Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 21.02.2007
[Aktenzeichen: L 7 AS 22/07 ER])
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Dokument-Nr. 15490
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