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Landgericht Osnabrück, Urteil vom 09.08.2011
- 14 O 542/10 -
Baufirma muss Schadenersatz für Datenverlust im Computer aufgrund Stromausfalls durch eine Stromkabelbeschädigung zahlen
Zerstörung von Daten stellt Eigentumsverletzung im Sinne des § 823 Abs. 1 BGB dar
Wird im Rahmen von Bauarbeiten ein Stromkabel beschädigt und führt dies zu einem Stromausfall bei einem Unternehmen, so haftet die Baufirma für den entstandenen Schaden gemäß § 823 Abs. 1 BGB. Werden durch die Stromunterbrechung nämlich Daten zerstört, so stellt dies eine Eigentumsverletzung dar. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Osnabrück hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Rahmen von Schachtarbeiten wurde ein Mittelspannungskabel der Stadtwerke Osnabrück beschädigt. Dadurch kam es bei einem Unternehmen, das mittels Computertechnik Blech- und Kunststoffteile plante zu einem
Schadenersatzanspruch bestand wegen Eigentumsverletzung
Das Landgericht Osnabrück entschied zu Gunsten des Unternehmens. Es habe einen Anspruch auf Schadenersatz wegen des von der Baufirma verursachten Stromausfalls gemäß § 823 Abs. 1 BGB gehabt. Denn werden durch ein unsachgemäßes Vorgehen Daten zerstört, so stellt dies eine
Baufirma haftete für Fahrlässigkeit
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.03.2013
Quelle: Landgericht Osnabrück, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 15350
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