Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Landgericht Nürnberg-Fürth, Urteil vom 16.05.2017
- 8 O 5368/16 -
Fahrer großräumiger Fahrzeuge müssen Gefahren in Tiefgaragen selbst abschätzen
Jegliche Schädigung ausschließende Verkehrssicherung nicht machbar
Das Landgericht Nürnberg-Fürth müssen Fahrer großer Automobile selbst beurteilen, ob eine Tiefgarage von den Abmessungen her für derartige Fahrzeuge geeignet ist und welche Gefahren zu erwarten sind.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls ist Halterin eines
Klägerin beanstandet fehlende Hinweisschilder
Die Klägerin erhob daraufhin Klage gegen die Hotelbetreibergesellschaft und verlangte 5.281,26 Euro
Landgericht weist Klage auf Schadensersatz ab
Das Landgericht Nürnberg-Fürth wies die Klage ab und führte zur Begründung aus, dass eine Verkehrssicherung, welche jegliche Schädigung ausschließt, nicht erreichbar sei. Es sei nur vor solchen Gefahren zu schützen, welche andere bei Anwendung der jeweils zu erwartenden Sorgfalt nicht erkennen und vermeiden können. Im konkreten Fall hätte sich die Fahrerin, welcher die Abmessungen des Fahrzeugs bewusst waren, vorher davon überzeugen müssen, ob die
Fahrerin hätte gegebenenfalls Hilfe holen müssen
Hinzu kommt nach Ansicht des Landgerichts, dass die Fahrerin Hilfe hätte holen können. Beispielsweise wäre es möglich gewesen, über die Gegensprechanlage jemanden von der Rezeption zu verständigen, der sie eventuell hätte einweisen können oder ihr eine Ausfahrt über die Einfahrspur ermöglicht hätte.
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.07.2017
Quelle: Oberlandesgericht Nürnberg/ra-online
- Tücken im Parkhaus: Autofahrer muss bei schlechter Sicht beim Rückwärtseinparken besondere Vorsicht walten lassen
(Amtsgericht München, Urteil vom 19.09.2016
[Aktenzeichen: 122 C 5010/16]) - AG München zur Verkehrssicherungspflicht eines Vermieters von Tiefgaragen
(Amtsgericht München, Urteil vom 14.04.2013
[Aktenzeichen: 454 C 28946/12])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 24503
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil24503
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.