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Landgericht Lübeck, Beschluss vom 28.11.2022
- 7 T 365/22 -
Corona-Sonderzahlung an Beamte in Schleswig-Holstein ist pfändbar
Keine Unpfändbarkeit nach § 850 a Nr. 3 ZPO
Die Corona-Sonderzahlung an Beamte in Schleswig-Holstein unterliegt der Pfändung. Eine Unpfändbarkeit nach § 850 a Nr. 3 ZPO besteht nicht. Dies hat das Landgericht Lübeck entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Über das Vermögen eines in einer Justizvollzugsanstalt in Schleswig-Holstein tätiger
Keine Unpfändbarkeit der Corona-Sonderzahlung
Das Landgericht Lübeck bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts. Die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.12.2022
Quelle: Landgericht Lübeck, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Eutin, Beschluss vom 13.12.2022
[Aktenzeichen: 51 IK 3/21]
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Dokument-Nr. 32424
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