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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „unpfändbar“ veröffentlicht wurden
Landgericht Lübeck, Beschluss vom 28.11.2022
- 7 T 365/22 -
Corona-Sonderzahlung an Beamte in Schleswig-Holstein ist pfändbar
Keine Unpfändbarkeit nach § 850 a Nr. 3 ZPO
Die Corona-Sonderzahlung an Beamte in Schleswig-Holstein unterliegt der Pfändung. Eine Unpfändbarkeit nach § 850 a Nr. 3 ZPO besteht nicht. Dies hat das Landgericht Lübeck entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Über das Vermögen eines in einer Justizvollzugsanstalt in Schleswig-Holstein tätiger Beamte war seit Januar 2021 das Insolvenzverfahren eröffnet. In Februar 2022 beantragte er die Freigabe der erhaltenen Corona-Sonderzahlung. Das Amtsgericht Eutin wies den Antrag zurück. Dagegen richtete sich die Berufung des Beamten.Das Landgericht Lübeck bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts. Die Corona-Sonderzahlung sei nicht unpfändbar. Insbesondere ergebe sich die Unpfändbarkeit nicht aus § 850 a Nr. 3 ZPO. Die Corona-Sonderzahlung sei keine Erschwernis- oder Gefahrenzulage. Denn von... Lesen Sie mehr
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Landgericht Hannover, Beschluss vom 08.07.2022
- 11 T 23/22 -
Corona-Sonderzahlung für Lehrer als unpfändbare Erschwerniszulage
Vorliegen einer Erschwernis aufgrund psychischer und physischer Belastungen
Die Corona-Sonderzahlung an Lehrer kann als unpfändbare Erschwerniszulage gemäß § 850 a Nr. 3 ZPO zu werten sein. Denn eine Erschwernis liegt auch bei psychischen und physischen Belastungen vor. Dies hat das Landgericht Hannover entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im März 2022 erhielt eine Lehrerin in Niedersachsen eine Corona-Sonderzahlung in Höhe von 1.300 €. Nachfolgend bestand Streit darüber, ob diese Zahlung pfändungsfrei gestellt werden kann. Über das Vermögen der Lehrerin war das Insolvenzverfahren eröffnet. Das Amtsgericht Hannover verneinte die Unpfändbarkeit der Sonderzahlung mit der Begründung,... Lesen Sie mehr
Landgericht Lübeck, Beschluss vom 18.05.2022
- 7 T 155/22 -
Corona-Sonderzahlungen an Hamburger Beamte unterliegen der Pfändung
Corona-Sonderzahlung stellt weder Erschwernis- oder Gefahrenzulage noch Aufwandsentschädigung dar
Die Corona-Sonderzahlungen an Hamburger Beamte unterliegen der Pfändung. Sie sind nicht nach § 850 a Nr. 3 ZPO unpfändbar. Die Sonderzahlungen stellen weder eine Erschwernis- oder Gefahrenzulage noch eine Aufwandsentschädigung dar. Dies hat das Landgericht Lübeck entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall musste das Amtsgericht Schwarzenbeck darüber entscheiden, ob die gesetzliche Corona-Sonderzahlung für März 2022 an einen Hamburger Beamten in Höhe von 1.300 € gemäß § 850 a Nr. 3 ZPO pfändungsfrei ist oder nicht. Der Beamte bejahte dies und beantragte daher die Prämie pfändungsfrei zu stellen. Das Amtsgericht wies den Antrag des Beamten zurück, wogegen... Lesen Sie mehr
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Landgericht Bremen, Beschluss vom 08.06.2021
- 4 O 900/21 -
Der mit Mandantenstamm übertragene Good Will eines Unternehmens ist unpfändbar
Kein Anspruch auf dinglichen Arrest wegen Übertragung des Mandantenstamms
Der mit dem Mandantenstamm übertragene Good Will eines Unternehmens ist unpfändbar. Daher besteht kein Anspruch auf einen dinglichen Arrest, wenn der Mandantenstamm auf ein neues Unternehmen übertragen werden soll. Dies hat das Landgericht Bremen entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Mann machte gegenüber einer Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft seit dem Jahr 2020 vor dem Landgericht Bremen Schadensersatzforderungen in Höhe von über 15 Millionen Euro geltend. Nachdem er erfuhr, dass die Gesellschaft ihr Geschäft, insbesondere ihren Mandantenstamm und damit Good Will, auf zwei neue Gesellschaften... Lesen Sie mehr
Arbeitsgericht Bautzen, Urteil vom 17.03.2021
- 3 Ca 3145/20 -
Corona-Sonderzahlungen an Dachdecker unterliegen nicht dem Pfändungsschutz
Kein Pfändungsschutz für sonstige Einkünfte nach § 850 i Abs. 1 ZPO
Die Corona-Sonderzahlungen an einen Dachdecker unterliegen nicht dem Pfändungsschutz für sonstige Einkünfte nach § 850 i Abs. 1 ZPO. Dies hat das Arbeitsgericht Bautzen entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall musste das Arbeitsgericht Bautzen Anfang des Jahres 2021 darüber entscheiden, ob die Corona-Sonderzahlung an einen Dachdecker in Höhe von 1.500 EUR pfändbar ist. Die Zahlung wurde von der Arbeitgeberin im Mai 2020 geleistet.Das Arbeitsgericht Bautzen entschied zunächst, dass die Corona-Sonderzahlung nicht nach § 150 a Abs. 8 Satz... Lesen Sie mehr
Landgericht Siegen, Beschluss vom 24.01.2018
- 4 T 243/17 -
Unpfändbarkeit des Pkw eines abseits wohnenden 72-jährigen Schuldners mit Kniebeschwerden
Pkw als notwendiges Hilfsmittel im Sinne von § 811 Abs. 1 Nr. 12 ZPO
Der Pkw eines abseits wohnenden 72-jährigen Schuldners mit Kniebeschwerden kann gemäß § 811 Abs. 1 Nr. 12 ZPO nicht gepfändet werden, da es sich insofern um ein notwendiges Hilfsmittel handelt. Dies hat das Landgericht Siegen entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Aufgrund eines Urteils schuldete ein 72-jähriger Mann einen Betrag von fast 500 EUR. Um an den Betrag zu gelangen, wollte die Gläubigerin den Pkw des Schuldners pfänden lassen. Der Schuldner hielt dies für unzulässig. Er gab an, den Pkw als Hilfsmittel zu benötigen. Der Schuldner litt unter einer Arthrose bei schmerzhafter Bewegungsbeeinträchtigung... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 06.04.2017
- IX ZB 40/16 -
Aufwandsentschädigung ist unpfändbar
Vergütung zum Ausgleich eines Verdienstausfalls hingegen pfändbar
Ist nach der vertraglichen Vereinbarung oder der gesetzlichen Regelung der Zweck einer Zahlung, den tatsächlichen Aufwand des Schuldners auszugleichen, liegt eine sogenannte unpfändbare Aufwandsentschädigung vor. Dies entschied der Bundesgerichtshof.
Aufwandsentschädigungen stellen kein Entgelt für eine Arbeitsleistung dar, das pfändbar wäre, sondern lediglich den Ersatz für tatsächlich entstandene Auslagen. Diese hat der Schuldner aus seinem Vermögen erbracht oder muss sie noch erbringen.Der Bundesgerichtshof führte aus, dass der Schuldner davor geschützt sein muss, dass ihn durch eine Pfändung letztlich eine... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 29.06.2016
- VII ZB 4/15 -
BGH: Unpfändbarkeit von Nachtarbeitszuschlägen
Steuerfreie Nachtarbeitszuschläge stellen Erschwerniszulage im Sinne von § 850 a Nr. 3 ZPO dar
Nachtarbeitszuschläge sind als Erschwerniszulage im Sinne von § 850 a Nr. 3 der Zivilprozessordnung (ZPO) unpfändbar, soweit sie steuerfrei im Sinne von § 3 b des Einkommenssteuergesetzes (EStG) gewährt werden und nicht den Rahmen des Üblichen übersteigen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall sollte der Lohn eines Arbeitnehmers gepfändet werden, da er Unterhalt schuldete. In diesem Zusammenhang beantragte er die Aufhebung der Pfändung seiner Nachtschichtzuschläge, die ihm steuerfrei von seinem Arbeitgeber gewährt wurden.Sowohl das Amtsgericht als auch das Landgericht Stendal hoben die Pfändung der... Lesen Sie mehr
Landgericht Trier, Beschluss vom 12.05.2016
- 5 T 33/16 -
Feiertags- und Wochenendzuschläge sind von Pfändung nicht betroffen
Erschwerniszulagen im Vollstreckungsverfahren besonders geschützt
Das Landgericht Trier hat auf die Beschwerde eines Schuldners hin festgestellt, dass die Sonntags-, Feiertags und Wochenendzuschüsse zum Arbeitsentgelt unpfändbar sind, weil es sich um sogenannte Erschwerniszulagen handelt, die im Vollstreckungsverfahren besonders geschützt sind (§ 850 a Nr. 3 ZPO).
Während die Vorinstanz noch die Ansicht vertreten hat, die gesetzliche Regelung zum Schutz derartiger Zuschläge gegen den Gläubigerzugriff greife nur dann ein, wenn die Zulage nicht allein wegen des ungünstigen Zeitpunkts gewährt würde, zu dem die Arbeit erbracht werde, stellte das Landgericht Trier in der vorliegenden Entscheidung heraus, dass auch das flexibilisierte Arbeiten eine... Lesen Sie mehr
Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 09.01.2015
- 3 Sa 1335/14 -
Ansprüche eines Arbeitnehmers auf Zeitzuschläge sind nicht pfändbar
Unpfändbare Forderungen können nicht abgetreten werden
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass die Ansprüche des Arbeitnehmers auf Schichtzulage sowie auf Zuschläge für Nachtarbeit-, Sonntags- und Feiertagsarbeit unpfändbar sind und nicht abgetreten werden können.
Der Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens ist bei dem beklagten Landkreis als Angestellter beschäftigt. Er trat im Rahmen eines Privatinsolvenzverfahrens seine pfändbaren Bezüge an eine Treuhänderin ab. Mit seiner Klage hat der Angestellte die Auszahlung von tariflichen Wechselschichtzulagen sowie Zuschlägen für Dienste zu ungünstigen Zeiten mit der Begründung begehrt, die Zuschläge seien unpfändbar.... Lesen Sie mehr
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