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Landgericht Köln, Urteil vom 08.12.2020
- 5 O 77/20 -
Autofahrer müssen bei Fahrten auf Landstraßen mit Hindernissen rechnen
LG Köln weist Schadensersatzansprüche zurück
Das Landgericht Köln hat entschieden, dass ein Eigentümer keinen Schadensersatz für sein beschädigtes Auto erhält, wenn der Fahrer mit dem Wagen gegen einen umgestürzten Baum fährt, der hinter einer Kurve quer auf der Fahrbahn liegt.
Am 07.01.2020 gegen 2.30 Uhr fuhr der Sohn des Klägers mit dessen
Keine schuldhafte Verletzung der Verkehrssicherungspflicht durchs Land
Das beklagte Land ist der Ansicht, die Kontrollen seien regelmäßig und sorgfältig durchgeführt worden. Bei der letzten Sichtkontrolle Anfang Januar 2020 sei kein äußerlich erkennbarer Befund für eine Umsturzgefährdung festgestellt worden.
LG verneint schuldhafte Verletzung der Verkehrssicherungspflicht
Das Landgericht hat die Ansprüche des Klägers auf
Nachweis über Zustand des Baumes wegen Beseitigung nicht mehr möglich
Die vom Land angegebene Wurzelfäule, die den Baum befallen haben soll, sei nach außen nicht sichtbar gewesen. Da der Baum bereits beseitigt worden ist, sei auch eine weitere Begutachtung nicht möglich. Es könne daher nicht mehr überprüft werden, ob die vom Kläger behaupteten Anzeichen für den schlechten Zustand des Baumes tatsächlich vorgelegen haben.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.01.2021
Quelle: Landgericht Köln, ra-online (pm/aw)
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Dokument-Nr. 29667
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