wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Samstag, 9. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Köln, Beschluss vom 17.12.2008
38 OH 8/08 -

"Filesharing": Auskunftsanspruch gegen Dritte setzt gewerbliches Ausmaß der Rechtsverletzung voraus

Gewerbliches Ausmaß liegt beim Upload eines einzigen Musikalbums vor

Der Auskunftsanspruch des Rechteinhabers gegen den Internetdienstleister setzt eine Verletzung des Urheberrechts im gewerblichen Ausmaß voraus. Ein gewerbliches Ausmaß liegt bereits in dem Upload eines einzelnen Musikalbums. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Köln hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Das Musikalbum von Scooter "Jumping All Over The World - Whatever You Want" wurde in einer Tauschbörse zum Download bereitgestellt. Die Rechteinhaberin verlangte daraufhin vom Internetprovider die Auskunft über den Namen und die Anschrift derjenigen Nutzer, die das Werk öffentlich zugänglich machten.

Auskunftsanspruch bestand aufgrund Urheberrechtsverletzung

Das Landgericht Köln entschied zu Gunsten der Rechteinhaberin. Dieser habe ein Anspruch auf Auskunft gemäß § 101 Abs. 2 Nr. 3 UrhG zugestanden. Durch das unbefugte öffentliche Zugänglichmachen des geschützten Werks über eine Tauschbörse habe eine Rechtsverletzung im Sinne von § 19 a UrhG vorgelegen. Diese Verletzung sei des Weiteren in gewerblichem Ausmaß gemäß § 101 Abs. 1 Sätze 1 und 2 UrhG geschehen. Das Erfordernis einer Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß ergebe sich aus dem Umstand, dass § 101 Abs. 2 UrhG der Durchsetzung des Anspruchs aus § 101 Abs. 1 UrhG diene und in Anknüpfung an dessen Voraussetzungen den Kreis der zur Auskunft Verpflichteten erweitere.

Gewerbliches Ausmaß wegen Schwere der Rechtsverletzung

Das gewerbliche Ausmaß habe sich hier aus der Schwere der Rechtsverletzung ergeben, so das Landgericht weiter. Denn es sei eine umfangreiche Datei in Form eines Musikalbums unmittelbar nach Veröffentlichung in Deutschland bereitgestellt worden. Für die Bestimmung des gewerblichen Ausmaßes sei im Einzelfall neben der Anzahl der Rechtsverletzungen auch die Auswirkungen einer einzelnen Verletzungshandlung auf den Rechteinhaber zu berücksichtigen.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.01.2012
Quelle: Landgericht Köln, ra-online (vt/rb)

Aktuelle Urteile aus dem Internetrecht | Urheberrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift: Multimedia und Recht (MMR)
Jahrgang: 2009, Seite: 489
MMR 2009, 489
 | Zeitschrift für Urheber- und Medienrecht (ZUM)
Jahrgang: 2009, Seite: 334
ZUM 2009, 334

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 14789 Dokument-Nr. 14789

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss14789

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?


Wenn Sie einen Anwalt suchen, kann Ihnen unser Partnerportal, das Deutsche Anwaltsregister, sicher helfen:
einen Anwalt über das Deutsche Anwaltsregister suchenSie suchen einen Anwalt?
Das Deutsche Anwaltsregister hilft ...

kostenlose-urteile.de - kostenlos Urteile recherchieren, ohne Abo - kostenlos Urteile lesen, ohne Zeitbeschränkung

einige wichtige Links:Startseite | Datenschutzerklärung | Impressum | Kontakt | über uns

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH