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Landgericht Koblenz, Urteil vom 22.09.2006
- 13 S 16/06 -
Sturmschaden: Dachziegel müssen auch starken Stürmen standhalten
LG Koblenz zur Haftung eines Hauseigentümers für herabfallenden Dachziegel
Wenn ein Auto bei einem starken Sturm durch einen herab fallenden Dachziegel beschädigt, wird, kann der Hausbesitzer schadensersatzpflichtig sein. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Koblenz hervor.
Im zugrunde liegenden Fall lösten sich bei einem starken Sommergewitter einige
Keine ausreichende Prüfung des Daches
Der Auffassung des Hauseigentümers folgte das Landgericht Koblenz nicht. Auch wenn der Sturm außergewöhnlich stark gewesen sei, sei er nicht so ungewöhnlich gewesen, dass der Hausbesitzer sich nicht darauf hätte einstellen können und müssen. Die Richter unterstellten, dass das Dach nicht ausreichend geprüft worden sei, weil sich bei dem Sturm Ziegel lösten. Möglicherweise habe es sich nur um eine oberflächliche Sichtkontrolle statt einer solchen von oben und unten gehandelt, führte das Gericht aus.
Exkurs
Ab Windstärke 8 zahlen in der Regel Wohngebäudeversicherungen und Hausratversicherungen einen Sturmschaden. Es wird dann von "unabwendbaren Natureinflüssen" ausgegangen, für die der Hauseigentümer in aller Regel nicht mehr haftbar gemacht werden kann. Eine Haftung besteht ausnahmsweise aber doch, wenn der Hauseigentümer seine Kontroll- und Überwachungspflichten in Bezug auf sein Gebäude verletzt hat.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.02.2008
Quelle: Landgericht Koblenz, ra-online
- Sturmschaden: Vermieter haftet nicht, wenn Pkw seines Mieters durch eine Mülltonne beschädigt wird
(Landgericht Coburg, Beschluss vom 09.06.2006
[Aktenzeichen: 33 S 38/06]) - Umstürzender Baum beschädigt PKW - Grundstücksbesitzer haftet nur bei Verschulden
(Oberlandesgericht Nürnberg, Urteil vom 20.09.1995
[Aktenzeichen: 4 U 1761/95])
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Dokument-Nr. 5542
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