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Landgericht Koblenz, Urteil vom 22.09.2006
13 S 16/06 -

Sturmschaden: Dachziegel müssen auch starken Stürmen standhalten

LG Koblenz zur Haftung eines Hauseigentümers für herabfallenden Dachziegel

Wenn ein Auto bei einem starken Sturm durch einen herab fallenden Dachziegel beschädigt, wird, kann der Hausbesitzer schadens­ersatz­pflichtig sein. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Koblenz hervor.

Im zugrunde liegenden Fall lösten sich bei einem starken Sommergewitter einige Dachziegel und fielen auf ein Autodach. Die Versicherung des Kraftfahrzeughalters nahm den Hauseigentümer wegen des Schadens in Regress. Dieser verweigerte jegliche Zahlung mit dem Argument, dass das Dach erst kürzlich von einem Dachdecker geprüft worden sei und dass der Sturm außergewöhnlich stark gewesen sei.

Keine ausreichende Prüfung des Daches

Der Auffassung des Hauseigentümers folgte das Landgericht Koblenz nicht. Auch wenn der Sturm außergewöhnlich stark gewesen sei, sei er nicht so ungewöhnlich gewesen, dass der Hausbesitzer sich nicht darauf hätte einstellen können und müssen. Die Richter unterstellten, dass das Dach nicht ausreichend geprüft worden sei, weil sich bei dem Sturm Ziegel lösten. Möglicherweise habe es sich nur um eine oberflächliche Sichtkontrolle statt einer solchen von oben und unten gehandelt, führte das Gericht aus.

Exkurs

Ab Windstärke 8 zahlen in der Regel Wohngebäudeversicherungen und Hausratversicherungen einen Sturmschaden. Es wird dann von "unabwendbaren Natureinflüssen" ausgegangen, für die der Hauseigentümer in aller Regel nicht mehr haftbar gemacht werden kann. Eine Haftung besteht ausnahmsweise aber doch, wenn der Hauseigentümer seine Kontroll- und Überwachungspflichten in Bezug auf sein Gebäude verletzt hat.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.02.2008
Quelle: Landgericht Koblenz, ra-online

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Dokument-Nr.: 5542 Dokument-Nr. 5542

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