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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Starkregen“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Berlin-Mitte, Urteil vom 08.10.2020
- 27 C 21/20 -
Nachträglicher Mietmangel wegen veränderter Umweltbedingungen begründet Instandsetzungsanspruch
Wassereinbrüche wegen Starkregen als veränderte Umweltbedingungen
Kommt es wegen veränderter Umweltbedingungen zu Schäden an einer Mietwohnung, so liegt ein nachträglicher Mietmangel vor, der einen Instandsetzungsanspruch begründet. Als veränderte Umweltbedingungen kommen zum Beispiel Wassereinbrüche durch Starkregen in Betracht. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Mitte entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall kam es in einer im Souterrain gelegenen Berliner Altbauwohnung seit dem Jahr 2016 im Falle von Starkregen zu Wassereinbrüchen. Der Fußboden der Wohnung lag etwa 30 cm unterhalb der Oberkante des Erdbodens. Die Mieterin behauptete, dass das Abflusssystem für Starkregen nicht ausgelegt sei und deshalb Wasser in die Wohnung dringe. Sie verlangte daher von der Vermieterin Rückstausicherungen zu ergreifen. Da diese dem nicht nachkam, erhob die Mieterin Klage.Das Amtsgericht Berlin-Mitte entschied zu Gunsten der Mieterin. Ihr stehe ein Anspruch auf Instandsetzung der Entwässerung dergestalt zu, dass... Lesen Sie mehr
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Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 02.11.2016
- 20 U 19/16 -
Versicherungsschutz durch Teilkaskoversicherung trotz Starts des Motors nach Überschwemmung
Kein Vorwurf der groben Fahrlässigkeit
Wird ein Fahrzeug unverschuldet überschwemmt, so besteht auch dann Versicherungsschutz durch die Teilkaskoversicherung, wenn der Motor nach der Überschwemmung nochmals gestartet wird. Ein grob fahrlässiges Verhalten ist in dem versuchten Start des Motors nicht zu sehen. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall wurde ein Kastenwagen am Pfingstmontagabend des Jahres 2014 im Bereich einer Unterführung in kürzester Zeit von Wasser umschlossen. Hintergrund dessen war ein Sturm mit Starkregen. Der Fahrer des Wagens musste verkehrsbedingt in der Unterführung halten. Da er das Fahrzeug nicht in Sicherheit bringen konnte, drang Wasser in den Motor, wodurch er beschädigt... Lesen Sie mehr
Landgericht Bochum, Urteil vom 21.04.2015
- 9 S 204/14 -
Teilkaskoversicherung muss für Überschwemmungsschaden nach Hineinfahren in tiefe Wasserfläche aufkommen
Kein Versicherungsschutz bei Schäden aufgrund Ausweichbewegung
Wird ein Fahrzeug beschädigt, weil der Fahrer in eine aufgrund von Starkregen entstandene tiefe Wasserfläche hineinfährt, so liegt ein Überschwemmungsschaden vor und es besteht Versicherungsschutz durch die Teilkaskoversicherung. Der Versicherungsschutz würde aber dann nicht bestehen, wenn die Fahrzeugschäden aufgrund einer Ausweichbewegung entstehen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Bochum hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Januar 2014 befuhr der Fahrer eines Pkw die Autobahn 40. Aufgrund des herrschenden Starkregens bildete sich auf einem Teil der A 40 über die gesamte Fahrbahnbreite eine tiefe Wasserfläche. Der Autofahrer erkannte zwar die Wasserfläche, fuhr aber dennoch hinein. Dadurch kam es zu einem Wassereintritt in den Motorraum und im Bereich der... Lesen Sie mehr
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Bundesgerichtshof, Urteil vom 21.11.2013
- III ZR 113/13 -
Land Nordrhein-Westfalen haftet für Überschwemmungsschaden aufgrund übergelaufenen Ableitungsgrabens
Verkehrssicherungspflichtiges Land unterließ ausreichende Dimensionierung des Grabens
Sorgt der Verkehrssicherungspflichtige nicht für eine ausreichende Dimensionierung eines Ableitungsgrabens und kommt es daher wegen eines Starkregens zu einer Überschwemmung eines angrenzenden Grundstücks, so haftet dafür der Verkehrssicherungspflichtige. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Aufgrund eines außergewöhnlich starken Regens im August 2007 trat das Wasser aus einem Ableitungsgraben, so dass ein angrenzendes Grundstück mit schlammigen Wasser überschwemmt wurde und zwei PKW beschädigt wurden. Sowohl das Grundstück als auch der Ableitungsgraben lagen direkt an einer Autobahn. Der Ableitungsgraben war eine Verlängerung... Lesen Sie mehr
Landgericht Coburg, Urteil vom 12.06.2012
- 23 O 119/11 -
Gemeinde bei Unfall durch angehobenen Gullydeckel zum Schadensersatz verpflichtet
Geschädigter muss behauptete Schäden jedoch nachweisen können
Ereignet sich bei starkem Regen ein Unfall durch einen angehobenen Gullydeckel und fährt der Autofahrer bereits mit Schrittgeschwindigkeit, so haftet die Gemeinde für den entstandenen Schaden. Der Kläger muss dabei die Höhe seiner behaupteten Schäden auch nachweisen können. Das Gericht muss überzeugt werden, dass die behaupteten Schäden auch auf das Unfallereignis zurückzuführen sind. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Coburg hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall fuhr der Kläger im August 2010 mit seinem Pkw über eine aufgrund starken Regens überflutete Fahrbahn. Ein Gullydeckel war durch den Regen aus der Verankerung gedrückt worden. Der Kläger behauptete, dass er dabei in einen fast offenen Kanalschacht gefahren sei. Er habe wegen des auf der Straße stehenden Wassers auch nicht erkennen können, dass der Kanalschacht... Lesen Sie mehr
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