Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Landgericht Hamburg, Urteil vom 31.05.2016
- 316 S 81/15 -
Missverhältnis zwischen ortsüblicher Marktmiete und tatsächlicher Miete um mehr als 50 % führt insoweit zur Unwirksamkeit des Wohnungsmietvertrags
Unwirksamkeit aufgrund Wuchers im Sinne von § 138 Abs. 2 BGB
Weicht die laut Mietvertrag geschuldete Miete um mehr als 50 % von der ortsüblichen Marktmiete ab, führt dies insoweit zur Unwirksamkeit des Mietvertrags aufgrund Wuchers gemäß § 138 Abs. 2 BGB. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Hamburg hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall verklagte ein
Amtsgericht gab Klage statt
Das Amtsgericht Hamburg-Altona gab der Klage statt. Den Mietern der Wohnungen habe gemäß § 812 Abs. 1 BGB einen Anspruch auf
Landgericht bejaht Anspruch auf Rückzahlung überbezahlter Mieten
Das Landgericht Hamburg bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz und wies daher die Berufung der Vermieter zurück. Das
Unwirksamkeit der Mietverträge aufgrund Wuchers
Übersteige die laut Mietvertrag geschuldete
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.08.2016
Quelle: Landgericht Hamburg, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Hamburg-Altona, Urteil vom 01.10.2015
[Aktenzeichen: 318b C 35/13]
Fundierte Fachartikel zum diesem Thema beim Deutschen Anwaltsregister:
Jahrgang: 2016, Seite: 917 GE 2016, 917 | Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM)
Jahrgang: 2016, Seite: 434 WuM 2016, 434
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 23043
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil23043
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.