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Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 24.03.2000
- 2/17 S 315/99 -
Raumtemperatur von 18°C rechtfertigt Mietminderung
Vertraglich geschuldete Mindesttemperatur von 21°C
Erreicht die Raumtemperatur in einer Mietwohnung nur 18°C, so rechtfertigt dies eine Mietminderung. Vertraglich geschuldet ist eine Mindesttemperatur von 21°C. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Frankfurt a.M. hervor.
In dem zu Grunde liegenden Fall minderten die Mieter einer Wohnung wegen der unzureichenden Heizleistung ihre Miete. In der Wohnung herrschten höchstens 18°C. Die Vermieterin erkannte ein
Recht zur Mietminderung bestand
Das Landgericht Frankfurt a.M. entschied zu Gunsten der Mieter. Der Vermieterin habe kein Anspruch auf Rückzahlung der ausstehenden Miete zugestanden, da die Mieter ein
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.03.2013
Quelle: Landgericht Frankfurt a.M., ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Königstein, Urteil vom 12.08.1999
[Aktenzeichen: 23 C 96/97 (12)]
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Dokument-Nr. 14352
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