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Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 04.04.2019
- 2-24 O 160/18 -
Sanierungsarbeiten im Hotel nach Hurrikan: Reisenden steht wegen Baulärms Anspruch auf Reisepreisminderung und Schadensersatz zu
Reiseveranstalter muss auf Bauarbeiten im Hotel hinweisen
Kommt es in einem Hotel nach einem Hurrikan zu Sanierungsarbeiten, muss der Reiseveranstalter darauf vor Reisebeginn hinweisen. Er muss sich zudem über den Zustand der Hotelanlage informieren. Die Reisenden können wegen Baulärms im Hotel eine Reisepreisminderung und Schadensersatz wegen vertaner Urlaubsfreude geltend machen. Dies hat das Landgericht Frankfurt a.M. entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine Frau hatte für sich und ihren Sohn eine Urlaubsreise in die Dominikanische Republik im Herbst 2017 gebucht. Am Urlaubsort angekommen, mussten beide jedoch feststellen, dass im Hotel
Anspruch auf Reisepreisminderung wegen Baulärms
Das Landgericht Frankfurt a.M. entschied zu Gunsten der Klägerin. Ihr stehe zunächst ein Anspruch auf
Anspruch auf Schadensersatz wegen vertaner Urlaubsfreude
Der Klägerin stehe zudem ein Anspruch auf
Hinweis- und Informationspflicht für Reiseveranstalter
Nach Auffassung des Landgerichts liege das
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.06.2020
Quelle: Landgericht Frankfurt a.M., ra-online (vt/rb)
- Reiseveranstalter muss Mehrkosten wegen Buchung einer Ersatzreise aufgrund Bau- und Renovierungsarbeiten im ursprünglich gebuchten Hotel tragen
(Amtsgericht Hannover, Urteil vom 28.03.2018
[Aktenzeichen: 410 C 12605/17]) - Reisepreisminderungsanspruch wegen Baulärms am Urlaubsort trotz Kenntnis der Reisenden von Bauarbeiten
(Oberlandesgericht Celle, Beschluss vom 24.10.2019
[Aktenzeichen: 11 U 132/19])
Jahrgang: 2020, Seite: 69 RRa 2020, 69
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Dokument-Nr. 28806
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