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Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 12.05.2015
- 2-13 S 127/12 -
Wohneigentumsrecht: Nächtliches Verschließen der Haustür darf wegen dadurch bedingter erheblicher Einschränkung der Fluchtmöglichkeit nicht in Hausordnung geregelt werden
Vorliegen einer erheblichen Gefährdung aller Wohnungseigentümer und Besucher
Eine Wohnungseigentümergemeinschaft darf eine Hausordnung nicht dahingehend ändern, dass die Haustür nachts abgeschlossen sein muss. Denn dadurch würde die Fluchtmöglichkeit im Fall einer Notsituation erheblich eingeschränkt. Dies würde wiederum zu einer erheblichen Gefährdung aller Wohnungseigentümer und Besucher führen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Frankfurt a.M. hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall beschloss eine
Regelung zur nächtlichen Haustürverschließung entsprach keiner ordnungsgemäßen Verwaltung
Das Landgericht Frankfurt a.M. erkannte zwar an, dass dem Sicherungsbedürfnis durch eine geschlossene
Vorliegen einer erheblichen Gefährdung aller Wohnungseigentümer und Besucher
Das Landgericht gab zu bedenken, dass ein Verlassen des Gebäudes im Brandfall oder in einer anderen Notsituation bei verschlossener
Ermöglichen einer leichten Flucht sowie Verschluss der Haustür durch besonderes Haustürschließungssystem
Nach Ansicht des Landgerichts habe es zudem besondere Haustürschließungssysteme gegeben, die sowohl das Interesse an einem Verschluss der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.06.2015
Quelle: Landgericht Frankfurt a.M., ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Kassel, Urteil vom 22.07.2012
- Recht zur Mietminderung von 5 % bei lärmenden, fußballspielenden Jugendlichen - Kein Verschließen der Haustür nachts
(Amtsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 15.04.2005
[Aktenzeichen: 33 C 1726/04-13]) - Erdgeschossmieter darf zum Winterdienst sowie zum Abschließen der Haustür verpflichtet werden
(Landgericht Köln, Urteil vom 25.07.2013
[Aktenzeichen: 1 S 201/12])
Rechtsfragen zum diesem Thema auf refrago:
Jahrgang: 2015, Seite: 868 GE 2015, 868 | Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM)
Jahrgang: 2015, Seite: 452 WuM 2015, 452 | Zeitschrift für Miet- und Raumrecht (ZMR)
Jahrgang: 2015, Seite: 734 ZMR 2015, 734
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Dokument-Nr. 21191
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