wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Freitag, 29. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Bonn, Urteil vom 10.01.2012
11 O 49/11 -

Telefonwerbung der Deutschen Telekom unzulässig

Untergeschobene Einverständniserklärungen generell unzulässig

Der Deutschen Telekom ist es untersagt, Verbraucher ohne deren Einverständnis für Werbezwecke anzurufen. Dies entschied das Landgericht Bonn.

Im zugrunde liegenden Fall hatten Mitarbeiter der Telekom Verbraucher angerufen und ihnen beispielsweise Festnetzverträge mit Internetanschluss angeboten. Solche Werbeanrufe sind nur erlaubt, wenn der Angerufene zuvor seine Zustimmung dazu erteilt hat. Da dies nicht der Fall war, hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband das Unternehmen verklagt.

Darlegungs- und Beweislast für wirksame Einwilligungserklärung liegt bei werbender Firma

In einem Fall hatte die Telekom behauptet, der Kunde habe seine Einwilligung im Rahmen eines Gewinnspiels erteilt. Das Unternehmen konnte aber nicht einmal belegen, dass der Kunde überhaupt an dem Spiel teilgenommen hatte. Die Richter des Landgerichts Bonn stellten klar, dass die Darlegungs- und Beweislast für eine wirksame Einwilligungserklärung bei der werbenden Firma liegt. Diese müsse die Erklärung des Kunden vollständig dokumentieren.

Vorangekreuzte Einverständniserklärung unzulässig

In einem zweiten Fall rechtfertigte die Telekom den Werbeanruf damit, der Kunde habe im Rahmen eines Mobilfunkvertrags die nötige Einwilligungserklärung erteilt. Tatsächlich hatte der Kunde einen Vertrag unterschrieben, der auch eine Textpassage enthielt, nach der er mit Telefonwerbung einverstanden ist. Diese Erklärung ist jedoch unwirksam, entschieden die Richter. Denn die Klausel mit dem Einverständnis war bereits vorangekreuzt, so dass der Kunde die Passage hätte streichen müssen, um keine Werbeanrufe zu erhalten. Solche untergeschobenen Erklärungen sind nach der Rechtsprechung generell nicht zulässig.

Einwilligungserklärung zu Werbeanrufen muss gesondert erfolgen

Außerdem monierten die Richter, dass die Erklärung in eine längere Textpassage eingebettet war, die auch eine Reihe von Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthielt. Eine Einwilligungserklärung zu Werbeanrufen ist aber nur wirksam, wenn sie gesondert erfolgt und nur auf die Werbung bezogen ist.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.02.2012
Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband/ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Verbraucherrecht | Vertragsrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift: Multimedia und Recht (MMR)
Jahrgang: 2012, Seite: 319
MMR 2012, 319

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 13065 Dokument-Nr. 13065

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil13065

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung