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Landgericht Berlin, Urteil vom 11.11.2011
- 7 O 271/10 -
LG Berlin: Duogynon-Klage gegen Bayer Schering Pharma AG wegen Verjährung möglicher Schadensersatzansprüche abgewiesen
Maßgebliche 30jährige Verjährungsfrist abgelaufen
Das Landgericht Berlin hat die Auskunftsklage gegen die Bayer Schering Pharma AG wegen behaupteter Gesundheitsschäden durch das Medikament Duogynon bzw. Cumorit aufgrund der Verjährung möglicher Schadensersatzansprüche abgewiesen.
Im zugrunde liegenden Fall verlangte der im Jahre 1976 geborene Kläger verlangt unter Hinweis auf eigene gesundheitliche Schäden Auskunft von dem Unternehmen über ihm bekannte schädliche Wirkungen des Medikaments Duogynon. Er führt seine Gesundheitsschäden auf die Einnahme von Duogynon durch seine
Sämtliche denkbaren Schadensersatzansprüche bereits verjährt
Das Landgericht Berlin erklärte sämtliche denkbaren Schadensersatzansprüche des Klägers allerdings für verjährt. Der Lauf der hier maßgeblichen 30jährigen Verjährungsfrist habe spätestens im Jahre 1975 begonnen, als das Medikament an die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.01.2011
Quelle: Landgericht Berlin/ra-online
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Dokument-Nr. 10856
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